Mitarbeiter/in zur Herstellung und Laborierung von Munition für Prüfzwecke (w/m/d) im Beschussamt Ulm
Das Regierungspräsidium Tübingen hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energiewende, Klimaschutz, Mobilität und Verkehr, Bildung, Gesundheitswesen, Migration, Landwirtschaft, Marktüberwachung und vielen anderen zukunftsweisenden Themen. Wir suchen motivierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Gemeinwohl engagieren und sich den interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben stellen möchten.
Im Regierungspräsidium Tübingen ist in der Abteilung 10 – Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen – im Referat 106 zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter/in zur Herstellung und Laborierung von Munition für Prüfzwecke (w/m/d)
im Beschussamt Ulm
in Teilzeit mit 60 %, zunächst befristet bis 31.12.2027, Entgeltgruppe 4 TV-L
(Kennziffer 26061)
Aufgaben
- die Herstellung von Beschussmunition, dazu gehört die Bezünderung der Hülsen, das Befüllen mit Treibladungspulver und das Setzen des Geschosses
- Kennzeichnen und Verpacken dieser Munition
Profil
- eine zuverlässige, vertrauenswürdige und gewissenhafte Persönlichkeit mit einer präzisen und selbstständigen Arbeitsweise
- handwerkliches Geschick, technisches Verständnis und körperliche Belastbarkeit
Wir bieten
- einen sicheren Arbeitsplatz und eine ausgewogene Work-Life-Balance
- eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / flexible Arbeitszeitmodelle
- ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
- einen Zuschuss für den ÖPNV und ein Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW)
Ihre Bezahlung:
- Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 4 TV-L.
- Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L und eine betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Gut zu wissen:
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
STBL1_DE