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Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d)

Regierung von Oberbayern
location85560 Ebersberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 29.9.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Für das Landratsamt Ebersberg suchen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/n

Naturwissenschaftler/in (m/w/d) (z. B. Chemiker/in [m/w/d]) oder Ingenieur/in (m/w/d)
für den Aufgabenbereich Technischer Umweltschutz

zur Absolvierung des Vor­bereitungs­dienstes oder mit bereits ab­ge­schlossenem Vor­bereitungs­dienst.

Während des Vor­bereitungs­dienstes erhalten Sie in Theorie- und Praxis­seminaren Kenntnisse für Ihre zukünftige Tätigkeit als Technische/r Oberinspektor/in (m/w/d) des Fach­gebiets Technischer Umwelt­schutz. Der erfolg­reiche Abschluss der Qualifikations­prüfung nach Abschluss des Vor­bereitungs­dienstes ermöglicht Ihnen bei Vorliegen der beamten­recht­lichen Voraus­setzungen die Über­nahme in ein Beamten­verhältnis auf Lebenszeit.

Mehr Informationen zum Ablauf des Vor­bereitungs­diensts und der Tätigkeit finden Sie regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/z/z2-1/ausbildungsinformationen/2023-11-07_ausbildung_toi_techn-umweltschutz.pdf.


Aufgaben
  • Integrierter Umwelt­schutz bei industriellen Anlagen mit dem Schwer­punkt Immissions­schutz
  • Mitwirkung bei Ge­nehmigungs­verfahren nach dem Bundes-Immissions­schutz­gesetz
  • Beteiligung am Vollzug der Störfall­verordnung
  • Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissions­schutz­gesetz
  • Stellungnahmen zu Fach­fragen des Lärm­schutzes, zur Luft­rein­haltung, der Abfall­wirtschaft und zur Anlagen­sicherheit
  • Beteiligung im Rahmen von Plan­verfahren als Träger öffentlicher Belange
  • Bearbeitung von Anfragen durch Bürge­rinnen und Bürger, ins­be­sondere im Bereich Lärm und Luft­ver­un­reinigungen
  • Durchführung von Lärm­messungen

Profil
  • Bachelor of Science / Engineering oder Diplom-Ingenieur/in (m/w/d) (FH) (ein bereits vor­liegender höher­wertiger Abschluss ist un­problematisch) mit Schwerpunkt Umwelt­technik / Verfahrens­technik oder ver­gleich­bare Studien­richtungen mit umwelt­schutz­technischen Lehr­inhalten (wie Physikalische Technik, Chemie, Physik, chemische Verfahrens­technik oder Maschinen­bau mit Vertiefung Technischer Umwelt­schutz) bzw. einen zeitnahen Erwerb dieser Qualifikation oder Beamter/-in (m/w/d) der dritten Qualifikations­ebene in der Fach­lauf­bahn Natur­wissen­schaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bau­technischer- und umwelt­fachlicher Verwaltungs­dienst, Fach­gebiet Technischer Umwelt­schutz
  • Erfüllen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen
  • Uneingeschränkte Fähigkeit und Bereitschaft für Außen­dienst­einsätze und Anlagen­über­wachungen (z. B. Schwindel­freiheit, keine Höhenangst) unter allen Witterungs­bedingungen
  • Führerschein der Klasse B

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Gute EDV-Kenntnisse (ins­be­sondere Excel, Datenbanken)
  • Fähigkeit zum strukturiertem, ziel­ge­richtetem und selbst­ständigem Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Verhandlungs­geschick, sicheres Auftreten
  • Sehr gutes Verständnis von Gesetzes­texten und gewandte Ausdrucks­weise in Wort und Schrift
  • Großes Engagement und hohe, auch körper­liche Belast­barkeit

Wir bieten
  • Von 01.01.2026 bis 31.03.2027 temporär den Anwärter­grund­betrag bis zur voraus­sicht­lichen Er­nennung zum / zur Beamten/-in (m/w/d) auf Probe und Ein­weisung in eine Plan­stelle der Wertigkeit A 10 am 01.04.2027; mehr Informationen finden Sie unter oeffentlicher-dienst.info/
  • Für externe Bewerber/innen (m/w/d) im Beamten­verhältnis die Möglich­keit einer Über­nahme bis Besoldungs­gruppe A 11; der Ver­setzungs­zeit­punkt richtet sich nach dem je­weiligen Frei­werden der Stelle
  • Jahres­sonder­zahlung
  • JobBike Bayern
  • Interessante und viel­seitige Aufgaben, ver­antwortungs­volle Tätig­keiten und Ein­bindung in Entscheidungs­prozesse
  • Entwicklungs- und Fortbildungs­möglichkeiten
  • Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeits­zeit­modelle

Die Stelle ist grund­sätzlich teilzeit­fähig, sofern durch Job­sharing die ganztägige Wahr­nehmung der Aufgaben gesichert ist. Während des Vor­bereitungs­dienstes kann die Arbeitszeit gemäß § 12 FachV-btuD nicht auf weniger als 75 % der regel­mäßigen wöchent­lichen Arbeits­zeit reduziert werden.


STBL1_DE