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Päd. Fachkraft und Sprachförderkraft (m/w/d) in Teilzeit St. Bernhard

Römisch-Katholische Gesamtkirchengemeinde Freiburg
locationTalstraße, 79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 22.5.2026
Gesundheitswesen

Die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Freiburg im Breisgau ist mit 43 Kindertagesstätten der größte Träger von Kindertageseinrichtungen in Freiburg. Wir kombinieren christliche Werte mit modernen Arbeitsstrukturen und bieten Ihnen die Stabilität eines zuverlässigen und etablierten Arbeitgebers.

Für unseren Kindergarten St. Bernhard suchen wir für unsere VÖ6 Gruppe; Alter 3-6 Jahre eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit 50 und Sprachprojekt : Durchgängige Sprache, EG S8b. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2026 und zum nächstmöglichen Zeitpunkt angesiedelt.

Sie erwartet ein engagiertes, herzliches Team, das von gegenseitiger Unterstützung, Wertschätzung und Freude an der pädagogischen Arbeit geprägt ist. Gemeinsam gestalten wir einen lebendigen Kindergartenalltag, in dem Kinder, Eltern und Mitarbeitende gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.

Kindergarten St. Bernhard Kirchengemeinde Freiburg-Nord


Aufgaben
  • Pädagogische Bildung und Erziehung der Kinder
  • Mitgestaltung des pädagogischen Alltags und der Bildungsangebote
  • Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern
  • Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung

Profil
  • Abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (m/w/d) gemäß §7 KitaG
  • Idealerweise Erfahrung im Kindergarten- oder Krippenbereich
  • Verantwortungsbewusstsein und Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Teamfähigkeit sowie gute Kommunikationsfähigkeiten

Wir bieten
  • Feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege
  • tarifgerechte Bezahlung angelehnt an TVSuE 8a
  • Hansefit
  • Jobrad
  • Zuschuss zum Jobticket
  • Jahressonderzahlung
  • Ergänzungsentgelt
  • Kinderzulage
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitsbefreiung für verschiedene Anlässe
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei Kindern unter 12 oder Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

STBL1_DE