Physiotherapeut*in (m/w/div)
Für unsere Reha-Zentrum Bad Dürrheim - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Physiotherapeut*in
Ort: Bad Dürrheim
Eintrittsdatum: schnellstmöglich
Bewerbungsfrist: 15.07.2026
Ausschreibungsnummer: 17-16-12-2026
Beschäftigung: Vollzeit unbefristet, Teilzeit ist möglich
Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich
Das Rehabilitationszentrum Bad Dürrheim, Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund behandelt, als psychosomatische Rehabilitationsklinik mit 171 Patienten-/innen, psychische und psychosomatische Störungen. Häufigste Krankheitsbilder sind depressive Störungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und Traumafolgestörungen.
Aufgaben
- Ausüben von physiotherapeutischen Tätigkeiten
Profil
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“
- Sie haben Berufserfahrung, wenn möglich eine Zusatzausbildung in PPTS (Psychiatrie, Psychosomatik und Suchterkrankung) oder möchten die machen.
- Sie arbeiten gerne im Team
Wir bieten
- Eine leistungsrechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung
- Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ein offenes und kollegiales Team
- Verlässliche Urlaubsplanung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Ergänzende Hinweise
- Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
- Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Angaben zum Auswahlverfahren
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Hinweis für Tarifbeschäftigte
Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt.
Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV-Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte.
Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen.
STBL1_DE