Prüfer/-in für die Kreisrevision (m/w/d)
Transparenz, Verantwortung und ein Blick fürs Ganze – das ist Ihre Stärke.
In der Kreisrevision prüfen Sie, ob die öffentlichen Mittel unseres Landkreises wirtschaftlich, rechtmäßig und transparent eingesetzt werden. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Verwaltung, Finanzen und Politik – mit spürbarer Wirkung und Sinn.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck stellt ein:
Prüfer/-in für die Kreisrevision (m/w/d)
in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. 20 Wochenstunden (Beamte)
Aufgaben
- Organisation und Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen (inkl. Zahlstellen und Handkassen) des Landkreises und des Abfallwirtschaftsbetriebes
- Prüfung des Integrierten Haushalts- und Kassenverfahrens (IHV)
- Mitwirkung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse und Betätigungsprüfungen
- Durchführung von Sonderprüfungen und Aufarbeitung überörtlicher Rechnungsprüfungsberichte
- Präsentation der Ergebnisse und Protokollführung im Rechnungsprüfungsausschuss
Profil
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium zum Diplomfinanz- oder -verwaltungswirt/-in (FH) in der 3. Qualifikationsebene oder erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder vergleichbarer Qualifikation mit einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich Rechnungswesen bzw. Rechnungsprüfung, z.B. Bachelor of Laws, Rechts- oder Steuerfachwirte
- Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzwesen (Doppik)
- Sicherer Umgang mit MS Office, insbesondere Excel
- Selbstständige, gewissenhafte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Kommunikationsstärke, Teamgeist und ein sicheres Auftreten
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zu gelegentlichen Außenterminen am Nachmittag
Wir bieten
- Bezahlung nach A 10 BayBesG / Entgeltgruppe E 9c TVöD VKA
- Jahressonderzahlungen lt. Tabelle
- Zahlung der Großraum- und (optional) Kinderzulage
- 30 Tage Urlaub + 24./31.12, Faschingsdienstag frei
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Wir bieten zusätzlich
- außerdem bieten wir umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Betriebsrente, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, ÖPNV-Zuschuss
Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen
Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
STBL1_DE