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Prüfer Gemeindeprüfung (m/w/d) (Verwaltungswissenschaftler/in)

companyLandkreis Wittenberg
locationLutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Rechnungsprüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Prüfer Gemeindeprüfung (m/w/d) In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.


1. Örtliche und überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Städte
1.1 konzeptionelle Vorbereitung und Durchführung der Prüfung entsprechend der Vorgabe der Prüfungsplanung
1.2 Unterstützung der Städte im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bezüglich Bewertungsfragen
zu allen Bilanzpositionen sowie Abbildung der finanziellen Vorgänge sowie bei fachbezogenen Problemen
2. Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung und Verwendungsnachweisen
3. Teilnahme an der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises sowie anderweitige Einzelaufgaben


Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich? - abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule/Berufsakademie) im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften oder
- abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule/Berufsakademie) mit Bezug auf die oben genannten Aufgaben des künftigen Stelleninhabers oder
- Abschluss als Verwaltungsfachwirt, Betriebswirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter, jeweils verbunden mit langjährigen Berufserfahrungen in diesem Beruf Was erwarten wir? - sehr fundierte Fachkenntnisse zum kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen unter den Rahmenbedingungen des NKHR
einschließlich der bewertungsrelevanten Rechtsgrundlagen
- Fachkenntnisse zum Verwaltungs- und Kommunalrecht, einschließlich der Strukturen und des Zusammenwirkens im öffentlichen Bereich
- Fachkenntnisse bezüglich der jeweils zugewiesenen thematischen Prüfkomplexe, insbesondere Kosten- und Leistungsrechnung, Beitrags-
und Gebührenrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht
- Teilkenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen der der jeweiligen Prüfung unterliegenden Organisationseinheiten
- Fähigkeit einer angemessenen und sachgerechten Kommunikationsführung, auch bei problematischen Aufgabenstellungen
- hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- ständige Bereitschaft zur Klärung auftretender Probleme und Bereitschaft zur ständigen Vervollkommnung der eigenen Kenntnisse
- Befähigung zur selbständigen Strukturierung und Durchführung der Prüfung im Rahmen der Vorgaben
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- weitere soziale Kompetenzen, wie z. B. hohe Glaubwürdigkeit und Integrität, gute Menschenkenntnis
- Führerschein der Klasse B


zunächst befristet für zwei Jahre zu besetzen. Die Vergütung der Stelle erfolgt nach dem TVöD/ VKA. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. - ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.