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Prüfer/in (w/m/d) im Bereich der Eingliederungshilfe

companyKOSOZ AöR
locationKiel, Deutschland
remoteHome-Office möglich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 17.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise - Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR), ein gemeinsames Kommunalunternehmen der schleswig-holsteinischen Kreise mit Sitz in Kiel, sucht zum 1. Juni 2024 für die Gemeinsame Prüfinstitution der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX eine/n

Prüfer/in (w/m/d)

- bis Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA –

in Teilzeit (bis zu 0,75 Stelle).

Die Stelle ist zunächst im Rahmen einer Elternteilzeit bis zum 31. Juli 2027 befristet.

Auch eine Abordnung ist mit Einverständnis des abordnenden Arbeitgebers/Dienstherren grundsätzlich möglich.


Zu Ihren Aufgaben zählen im Wesentlichen die Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein sowie die Beratung von Leistungserbringern und Kommunen über die Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf der Grundlage der festgestellten Prüfergebnisse. Sie wirken darüber hinaus bei der Umsetzung der Vergütungskürzung gem. § 129 SGB IX mit.

Wir suchen eine selbständige und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die Interesse an einer Prüfungstätigkeit und auch an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Prüfprozesses und der Erarbeitung von Prüfkriterien und ihrer Anwendung in der Praxis hat.


Erforderlich sind:

  • die bestandene Prüfung zum/zur Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) / Bachelor of Public Administration (FH) bzw. die Angestelltenprüfung II oder
  • ein Studium im betriebswirtschaftlichen oder pädagogischen Bereich (Diplom/Bachelor) oder
  • ein vergleichbar geeignetes Studium oder
  • eine vergleichbar geeignete Ausbildung, soweit gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen mit gleichwertigen Kenntnissen sowie Vorerfahrungen im Bereich der Eingliederungshilfe;
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Einsatz Ihres privaten PKW gegen angemessene Kostenerstattung.

Daneben werden erwartet:

  • eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten
  • hohe Motivation
  • Kooperations- und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten
  • Präzise und verbindliche Schriftsprache
  • Teamfähigkeit
  • wirtschaftliches und juristisches Grundverständnis
  • sicherer Umgang mit dem PC (insbesondere MS Word, Excel, Outlook)

Wünschenswert sind:

  • Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des SGB IX, insbesondere in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung in einer modernen, engagierten und multiprofessionellen Verwaltung
  • ein dynamisches, interdisziplinär besetztes Team, viel Freiraum für Eigeninitiative
  • ein sehr gutes Betriebsklima aufgebaut auf kollegialem Zusammenhalt und gegenseitiger Unterstützung
  • eine systematische Einarbeitung in ein nicht alltägliches Aufgabengebiet
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein attraktives Vergütungsmodell bei einer guten „Work-Life Balance“ bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber
  • gleitende Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice
  • moderne Büros und neueste technische Ausstattung im Zentrum der Landeshauptstadt Kiel

Die KOSOZ AöR fördert die Gleichstellung ihrer Mitarbeiter*innen und begrüßt deshalb Bewerbungen aller Fachkräfte, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Leisten Sie gemeinsam mit uns einen Beitrag für alle Bürger*innen und gestalten Sie das vielfältige Zusammenleben in unserem Land in einer weltoffenen und zukunftsorientierten Institution.

Die KOSOZ AöR ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen bzw. zu erhalten. Wir begrüßen es daher sehr, wenn sich geeignete Frauen bewerben. Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen vorrangig berücksichtigt. Auch Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.