Prüfungsbereichsleitung (w/m/d) für den Prüfungsbereich Kirchengemeinden
Erzdiözese Freiburg
Talstraße, 79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland
28.5.2025
Öffentlicher Dienst allgemein
Die Erzdiözese Freiburg sucht für das Erzbischöfliche Ordinariat zum 01.01.2026 mit einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent (39,5 bzw. 41 Wochenstunden) unbefristet eine/n
Prüfungsbereichsleitung (w/m/d) für den Prüfungsbereich Kirchengemeinden
Aufgaben
- Sie agieren als Leitung des Prüfungsbereichs Kirchengemeinden mit aktuell 9 Mitarbeitenden
- Sie erstellen den Prüfplan, organisieren die Prüftätigkeit und verantworten die Personaleinsatzplanung im Prüfungsbereich
- Sie übernehmen eigene Prüfungs- und Beratungstätigkeiten im Prüfungsbereich Kirchengemeinden, insbesondere als Prüfungsleitung
- Sie verantworten die Sicherung der Qualität der Prüftätigkeit und die Fortentwicklung der Prüfmethoden des Prüfungsbereichs
Profil
- Ein abgeschlossenes Masterstudium der Fachrichtung Finanzen, Verwaltung, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar oder die fachlichen Voraussetzungen als Aufstiegsbeamter (§ 10 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KBG)
- Fundierte Berufserfahrung in einer prüfenden Tätigkeit und/oder umfassende und vielseitige Berufserfahrung in der Finanz-, Personal- und/oder Bau- / Liegenschaftsverwaltung
- Führungs- und Leitungskompetenz
- Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche
Wir bieten
- Eine unbefristete Stelle in Entgeltgruppe 14 nach AVO (in Anlehnung an den TV-L) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen; bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A14 möglich
- Ein Arbeitsplatz mitten in Freiburg
- Flexible Arbeitszeiten, Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf & Familie
- Besinnungszeiten als Dienstzeit
- Zusatzversorgung (Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln)
- Fortbildungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Hansefit
- Jobrad
- Zuschuss zur „Regiokarte-Job“ des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg oder zum „Deutschland-Ticket Job“
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
STBL1_DE