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Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Stadt Neumünster
locationNeumünster, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 29.5.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Fachdienst Soziale Hilfen eine*n

Sachbearbeiter*in in der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege, Landesblindengeld, Bestattungskosten, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Teilzeit (19,5 bzw. 20,5 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 10.

Sie möchten Ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse in einem sinnstiftenden Aufgabenfeld einsetzen und Menschen in besonderen Lebenslagen kompetent unterstützen? Sie arbeiten sorgfältig, sind entscheidungsfreudig und kommunizieren auch in schwierigen Beratungssituationen sicher und wertschätzend?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für eine Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sowie der Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII.


Aufgaben

Ambulante Hilfe zur Pflege (§ 61 ff.)

  • Beratung von Bürger*innen sowie deren Angehörigen
  • Prüfung der Zuständigkeit
  • Antragsbearbeitung inkl. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Prüfung vorrangiger Leistungen und Erstattungsansprüche sowie deren Geltendmachung
  • Prüfung von Kostenvoranschlägen der Leistungserbringer
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Pflegekassen, andere Sozialhilfeträger)
  • Erteilung von Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden sowie Kostenbürgschaften
  • Prüfung und Zahlbarmachung von Rechnungen der Leistungserbringer
  • Bearbeitung von Widersprüchen

Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Prüfung der Zuständigkeit
  • Antragsbearbeitung inkl. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Prüfung von Rechnungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Ordnungsamt, Amtsgericht, Land Schleswig-Holstein etc.)
  • Erteilung von Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden
  • Zahlbarmachung der bewilligten Sozialhilfe
  • Bearbeitung von Widersprüchen

Profil
  • Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder vergleichbare Beschäftigte mit der Angestelltenprüfung II
  • Oder alternativ die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals mittlerer Dienst) mit einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung auf einer Planstelle mind. der Besoldungsgruppe A 8 bzw. eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung auf einer Planstelle mind. der Entgeltgruppe 8
  • Oder alternativ ein Studium im Bereich Public Management, Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaften
  • Erfahrungen aus dem Bereich der sozialen Sicherung wären wünschenswert
  • Fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office, LÄMMkom/LISSA) sind wünschenswert bzw. müssen sich kurzfristig angeeignet werden
  • Soziale Kompetenz – gerade im Hinblick auf z. T. schwierige Kunden*innen – und Interesse am Umgang mit Menschen wären wünschenswert
  • Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Entscheidungsvermögen

Wir bieten

Wir schätzen unsere Mitarbeitenden! Deshalb bieten wir Ihnen:

  • utzung von flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice-Modellen
  • Eine sinnstiftende Tätigkeit für eine lebenswerte Stadt
  • Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
  • Mitarbeitendenberatung – kostenfrei, anonym, jederzeit (OTHEB)
  • Übernahme von Erfahrungsstufen aus gleichwertigen Bereichen
  • eun-Zehntel-Arbeitszeitmodell für bis zu 52 freie Tage pro Jahr
  • icheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Teilnahme am Fitnessprogramm
  • Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sowie Zuschuss zum Deutschlandticket
  • Regelmäßige Gesundheits- und Sportangebote

Die Stadt Neumünster wurde als "Top Nationaler Arbeitgeber 2026" von Focus ausgezeichnet.
Ein Beispiel dafür ist unser 9/10tel-Arbeitszeitmodell, mit dem wir noch mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für unsere Mitarbeitenden ermöglichen! Dafür arbeiten Sie die gleiche tägliche Arbeitszeit, reduzieren das Gehalt auf 90 % und erhalten 10 % Ausgleich in Form zusätzlicher freier Tage. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 52 freie Tage im Jahr. Die freien Tage werden wie bei Urlaub mit der Führungskraft eingeplant. So sind Modelle denkbar von längeren Urlauben, z. B. zu Ferienzeiten, oder jede 2. Woche eine 4-Tage-Woche. Teilnehmen können alle Personen, ob Tarifangestellte oder Beamte, ob Teil- oder Vollzeit. Sprechen Sie uns gern an!

Frauen haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang. Deshalb begrüßt die Stadt Neumünster besonders die Bewerbung von Frauen.

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


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