Sachbearbeiter*in in der Fachverwaltung Bauordnung
Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen.
So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen.
Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in in der Fachverwaltung Bauordnung
A 10 SHBesG, EG 9b TVöD / Vollzeit, Teilzeit / unbefristet / zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgaben
Bei uns erwartet Sie ein abwechslungsreicher Mix aus Innen- und Außendienst mit folgenden Tätigkeiten:
- Eigenständige Bearbeitung von ordnungsrechtlichen Verfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bau- und Planungsrecht, Denkmalschutzrecht sowie im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes
- Durchführung der erforderlichen Abgaben der Verfahren an die Staatsanwaltschaft
- Treffen von verfahrenserheblichen Entscheidungen und Kontrolle der Umsetzungen der Bescheide und Anordnungen
- Einleiten von erforderlichen Zwangsmaßnahmen und Bearbeitung von Wider- bzw. Einsprüchen
- Fertigen von Stellungnahmen in Klageverfahren
- Kooperative Zusammenarbeit mit den am Verfahren beteiligten Behörden
Profil
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Staats-, Verwaltungswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft
- Sozialversicherung
- Betriebswirtschaftslehre, Business Administration
- Verwaltungsinformatik
- Sozialmanagement
- Wirtschaftswissenschaften
- oder Laufbahnprüfung/-befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
jeweils mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften - Fachlichkeit. Kenntnisse im Bereich Bau- und Planungsrecht, insbesondere im Baugesetzbuch und in der Landesbauordnung sowie Kenntnisse in den Fachanwendungen ProBauG, GIS und Winowig sind vorhanden – oder es besteht die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- Führerschein. Führerschein Klasse B (Nachweis bitte beilegen).
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen spätestens bis zum 31. August 2026 vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Wir suchen eine engagierte Person, die in der Lage ist, mit den unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten verantwortungsvoll umzugehen und ein hohes Maß an Kritik- sowie Konfliktfähigkeit besitzt. Die Aufgaben beinhalten vielfältige Kontakte zu anderen Fachabteilungen und Fachämtern sowie auch zu externen Stellen. Sie verfügen dementsprechend über eine ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei zu erreichen.
Zudem fällt regelmäßig Außendienst an und in Einzelfällen sind Ortstermine außerhalb der Regelarbeitszeit und am Wochenende notwendig.
Wir bieten
- Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 42 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben
- Flexibilität. Gleitzeit zwischen 6 und 20 Uhr, Teilzeitarbeit, Home-Office und Sabbatical
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
- Erholung. 30 Urlaubstage und zusätzlich am 24. und 31. Dezember frei
- Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
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