Sachbearbeiter*in in der WTG-Behörde für die Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung im Amt für Soziales und Jugend
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sachbearbeiter*in in der WTG-Behörde
für die Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung im Amt für Soziales und Jugend
BesGr A 10 LBesO beziehungsweise BesGr A 9 + Z LBesO oder EG 9c TVöD
Sie suchen nach einer neuen Herausforderung und haben Interesse an einer verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit mit Außenterminen?
Dann ist die Sachbearbeitung in der WTG-Behörde vielleicht genau das Richtige für Sie.
Das Team der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) mit insgesamt zehn Verwaltungs- und Pflegefachkräften prüft vor Ort in den Einrichtungen der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, dass die Unterbringung und Versorgung der dort lebenden Menschen mit der erforderlichen Sorgfalt und Qualität erfolgt. Es berät und sorgt gemeinsam mit den Leistungsanbietenden, dass sie ein würdiges Leben führen können.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Viele Vorteile, warum Sie zu uns kommen sollten, finden Sie unter Das bieten wir Ihnen.
Aufgaben
- Sie nehmen an wiederkehrenden und anlassbezogenen Qualitätsprüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) teil
- Sie bearbeiten Beschwerden über Wohn- und Betreuungsangebote, insbesondere Wohngemeinschaften, und beraten deren Nutzer*innen zu Ihren Rechten der Mitwirkung und Mitbestimmung
- Sie beantworten persönliche und schriftliche Anfragen von Leistungsanbieter*innen, Nutzer*innen, Betreuer*innen und Angehörigen zu Regelungen des WTG NRW
- Sie sind zuständig für die Pflege und Kontrolle der Datenbanken inklusive Auswertungen
- Sie wickeln zahlungsrelevante Buchungsvorgänge der Gebühreneinnahmen kassentechnisch ab (Fertigen von Gebührenbescheiden, Einnahmecontrolling)
- Sie kooperieren und arbeiten mit in- und externen leistungs- und ordnungsrechtlichen Stellen/Institutionen zusammen (zum Beispiel Pflegefachdienst, Pflegebüro, Medizinischer Dienst, Bezirksregierung).
Profil
- Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
- oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration) oder Gesundheitsmanagement beziehungsweise Pflegemanagement
- Sie verfügen über Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten auf Basis guter mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit
- Sie sind eine engagierte, zuverlässige Persönlichkeit mit hohem Maß an Einfühlungsvermögen, Empathie und besitzen die Fähigkeit, mit psychisch belastenden Situationen umzugehen
- Sie sind bereit, sich Kenntnisse zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) anzueignen und sich stetig weiterzubilden
- Sie besitzen Kenntnisse in der Bearbeitung von Kassen- und Buchungsvorgängen beziehungsweise sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen.
Für das Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn Sie über zwei Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung verfügen.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfach-angestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
Wir bieten
- Flexible Arbeitszeitmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
- gut zu erreichendes Büro (Nähe Hauptbahnhof)
- geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
- Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
STBL1_DE