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Sachbearbeiter*in für Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege, Sozialamt in der Abteilung „Pflege“

companyKreis Steinburg
locationItzehoe, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 26.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör, ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 132.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 600 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.

Beim Kreis Steinburg ist im Sozialamt in der Abteilung „Pflege“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (50 % bzw. 19,5 Wochenstunden) als

Sachbearbeiter*in für Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege
(EG 9b TVöD-VKA bzw. A 9 SHBesG)

zu besetzen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar.

Wir über uns:
In der Abteilung „Pflege“ werden Anträge auf finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen geprüft, die entweder in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden oder in einer Pflegeeinrichtung leben. Immer mehr Menschen sind auf Sozialhilfe angewiesen, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Mit der ausgeschriebenen Stelle suchen wir Unterstützung für unser sechsköpfiges Team, bestehend aus fünf Verwaltungskräften und einer Pflegefachkraft. Die Sachbearbeitung ist nach Buchstaben aufgeteilt. Gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit sind bei uns eine Selbstverständlichkeit.


  • Entscheidung über Leistungsgewährung für Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bei Heimunterbringung inkl. Leistungen zum Lebensunterhalt, für Kurzzeitpflege, Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz Schleswig-Holstein und ggf. die Gewährung von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
  • Entscheidung über Leistungsgewährung für ambulante Pflege und Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Entscheidung über Anträge auf Zuschüsse zu Investitionsaufwendungen bei der Kurzzeitpflege und Tagespflege

Voraussetzung für die Stelle ist

  • die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung allgemeine Dienste (ehemals: mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten und die Angestelltenprüfung II oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zur*zum Fachangestellte*n für Arbeitsmarktdienstleistungen, jeweils in Verbindung mit Berufserfahrung in einem für das Tätigkeitsfeld förderlichen Bereich
  • die Bereitschaft, bei Bedarf und nach Absprache Öffnungszeiten am Nachmittag mit abzudecken

Soweit du keine Angestelltenprüfung II abgelegt hast, wird die Bereitschaft zu einer Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang des Ausbildungszentrums für Verwaltung erwartet.

Von Vorteil sind

  • eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise
  • eine rechtssichere Entscheidungsfreude
  • ein souveränes und zugewandtes Auftreten, auch in schwierigen Gesprächssituationen mit Kund*innen

Kenntnisse in dem Bereich des SGB XII sind wünschenswert.


  • bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Vorschriften Dienstbezüge bis zur Besoldungsgruppe A 9 SHBesG bzw. bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen ein Entgelt der Entgeltgruppe EG 9b TVöD-VKA
  • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
  • betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
  • Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket)