Sachbearbeiterin (w/d) im Sachgebiet Vormundschaft | Fachbereich Soziales und Gesundheit
Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!
Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Soziales und Gesundheit in der Abteilung Beratung und Begleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Sachbearbeiterin (w/d) im Sachgebiet Vormundschaft | Fachbereich Soziales und Gesundheit
in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden unbefristet zu besetzen. Die Planstelle ist für Beamte nach Bes.-Gr. A 11 SHBesO bewertet. Die Vergütung für Beschäftigte erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD oder Entgeltgruppe S 11b TVöD.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann. Allerdings ist aufgrund der erforderlichen persönlichen Besuchskontakte ein regelmäßiger Dienst am Nachmittag zwingend erforderlich.
Diese Ausschreibung richtet sich im Rahmen einer zulässigen Auswahl nach § 8 Abs. 1 AGG ausschließlich an weibliche Bewerberinnen sowie Personen, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Gemäß § 1778 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist bei der Auswahl des Vormunds der Wille des Mündels maßgeblich zu berücksichtigen. Um dem gesetzlichen Auftrag und dem Recht auf Selbstbestimmung unserer weiblichen Mündel – insbesondere in sensiblen Beratungskontexten und unter Berücksichtigung kultureller oder traumapädagogischer Aspekte – gerecht zu werden, ist die Besetzung dieser Stelle mit einer Frau zwingend erforderlich. Da die derzeitige Kapazität an weiblichen Vormündern im Team vollständig ausgeschöpft ist, kann die bedarfsgerechte Zuweisung bei entsprechenden Mündelwünschen aktuell nicht sichergestellt werden.
Aufgaben
Im Rahmen einer Amtsvormundschaft werden zentrale Aufgaben anstelle der Eltern wahrgenommen, wenn diese nicht oder nicht mehr zu deren Wahrnehmung in der Lage bzw. berechtigt sind. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Familiengerichtes.
Es sind nicht nur die rechtlichen Interessen des Kindes oder Jugendlichen zu vertreten, u. a. im Rahmen von Gerichtsterminen. Die Amtsvormundschaft beinhaltet auch die Verantwortung und Ansprechbarkeit in persönlichen Belangen, die individuelle Begleitung der Mündel, ihre Förderung und Begleitung ihrer Entwicklung. Gesetzlicher Standard sind vor diesem Hintergrund regelmäßige Besuche der überwiegend in Flensburg und Umgebung untergebrachten Mündel (in der Regel monatlich).
Die Arbeit ist geprägt von der unmittelbaren Verantwortlichkeit als gesetzliche Vertretung für Mündel, deren Lebenswege sich sehr unterschiedlich, teilweise auch schwierig gestalten und ebenso vielfältige Anforderungen auch an den Amtsvormund stellen.
Die Begleitung unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen beinhaltet auch rechtliche Fragestellungen im Bereich des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechtes. Hinzu kommen besondere Anforderungen, die aus unterschiedlichen kulturellen Hintergründen resultieren.
Profil
- abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/ Public Administration (Bachelor/Diplom) oder
- abgeschlossener Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, oder
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit (Bachelor/Diplom) mit staatlicher Anerkennung oder
- abgeschlossenes Studium anderer pädagogischer Studiengänge (Bachelor/Diplom)
Bei Bewerbenden ohne staatliche Anerkennung sowie bei Pädagoginnen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 11b TVöD.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Wir erwarten:
- Verantwortungsbereitschaft auch auf individueller/persönlicher Ebene
- Sensibilität und Einfühlungsvermögen, auch hinsichtlich unterschiedlicher kultureller Hintergründe der Mündel
- kommunikative Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- strukturierte Arbeitsweise sowie Planungs- und Organisationsgeschick
- Bereitschaft zur Leistung von Außendienst
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Kenntnisse im Unterhalts-, Vormundschafts- sowie Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht wären vorteilhaft, sind aber keine Voraussetzung.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist für Mündelbesuche erforderlich, die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Pkws wünschenswert, aber ebenfalls keine Voraussetzung.
Wir bieten
- vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bzw. nach dem Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetz
- Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
- jährliche Sonderzahlungen
- Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro (im SuE-Tarif)
- Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage (im SuE-Tarif)
- betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
- NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
- Arbeitsplatz mit direkter Innenstadtlage und guter Verkehrsanbindung
- flexible und familienfreundliche Gleitzeitregelungen
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