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Sachbearbeitung im Bereich Rechtsbehelfe, Fortbildung (m/w/d) für die Abteilung Visa im (vergleichbaren) gehobenen Dienst

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
locationBrandenburg an der Havel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 1.7.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) arbeiten wir als Kompetenz- und Servicezentrum im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (AA).

Für unser schnell wachsendes Team am Standort Brandenburg an der Havel suchen wir zur unbefristeten Einstellung in Voll- oder Teilzeit:

eine Sachbearbeitung im Bereich Rechtsbehelfe, Fortbildung (m/w/d) für die Abteilung Visa im (vergleichbaren) gehobenen Dienst

Entgeltgruppe 11 TVöD Bund bzw. A 11 BBesO; Kennziffer: V14‑2025

Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie in einer neuen, international ausgerichteten Bundesoberbehörde mitarbeiten, die mit Ihren Kompetenzen von Deutschland aus die deutsche Außenpolitik unterstützt.


Aufgaben

Sachbearbeiter*in im Bereich Rechtsbehelfe

  • Sie sind zuständig für die Bearbeitung und Entscheidung von Visumsanträgen in besonders schwierigen Einzelfällen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung.
  • Sie sind Ansprechpartner*in bei der Bearbeitung und Entscheidung von Rechtsbehelfen in grundsätzlichen und komplexen Visumeinzelfällen sowie der Erstellung von Entwürfen für Schriftsätze für Verwaltungsstreit­verfahren in Visumeinzelfällen (nationale Visa).
  • Sie übernehmen Grundsatztätigkeiten im Bereich des Verwaltungs-, Migrations- und Internationalen Familienrechts, insbesondere die Konzipierung, Erstellung und Aktualisierung von Lerninhalten sowie von Muster-Bescheiden und Muster-Laufzetteln.
  • Sie fungieren als Ansprechpartner*in für den inhaltlichen Austausch mit den Referaten 5-FEG, 508 und 509 des Auswärtigen Amts sowie mit der Akademie Auswärtiger Dienst, Ref. 1‑AK‑4 im Bereich Fachkräfte­einwanderung.

Profil
  • Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes oder Abgeschlossene Hoch­schul­bildung (mind. Bachelor, Diplom [FH]) oder Erstes Juristisches Staatsexamen
  • mindestens 2-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder im Aufenthaltsrecht oder mindestens 1‑jährige Berufserfahrung in der Bearbeitung und Entscheidung von Visumsanträgen (nationale Visa)
  • Teilbeauftragungen gem. § 18 Konsular­gesetz zur Erst­entscheidung von nationalen Visums­anträgen, einschließlich Visa zur Familien­zusammenführung sowie ablehnende Erstbescheide auf Visumsanträge (Bei Vorliegen einer Befähigung zum Richter­amt [Zweites Juristisches Staatsexamen] und 2‑jähriger nach­weisbarer Berufserfahrung im Aufenthaltsrecht erfolgt auf Antrag nach Aufnahme der Tätigkeit die Erteilung einer Teilbeauftragung gem. § 18 Konsular­gesetz)
  • deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedstaats der EU oder EFTA
  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1)
  • gute Englischkenntnisse (Niveau B2)

Wir freuen uns ergänzend über

  • Vertiefte Kenntnisse in der Fach­anwendung der RK‑ZAK, i. d. R. erworben durch die Tätigkeit als Visaentscheider*in im BfAA
  • Vorerfahrung im Bereich Fortbildung

Das macht Sie als Person aus

  • Sie haben Gestaltungswillen und Freude daran, am Aufbau des neu errichteten BfAA aktiv mitzuwirken.
  • Sie sind in der Lage, sich an verändernde Anforderungen anzupassen, behalten in stressigen Situationen einen kühlen Kopf und Sie verfügen über die Fähigkeit zur kreativen Problemlösung.
  • Sie kommunizieren klar und empathisch – nach innen wie außen.
  • Sie sind eine engagierte Persönlichkeit mit hoher Kooperationskompetenz, die in der Lage ist, effektiv mit verschiedenen Teams und Abteilungen zusammenzuarbeiten.
  • Sie können mit unterschiedlichen Meinungen und Perspektiven konstruktiv umgehen, fördern Vielfalt und schätzen ein inklusives Arbeitsumfeld.

Beamtinnen und Beamte werden in ihrem aktuellem Statusamt, höchstens jedoch bis zur ausgeschriebenen Besoldungsgruppe A 11, grundsätzlich nach einer vorher­gehenden Abordnung versetzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Zulassung zur höheren Laufbahn nach § 24 Bundes­laufbahn­verordnung (BLV) möglich.

Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie von Tarifbeschäftigten der öffentlichen Verwaltung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund).

Bewerben können sich auch Personen, die bereits beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschäftigt sind. Ihre Bewerbung steht Bewerbungen externer Personen gleichrangig gegenüber.

Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig, ist im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das BfAA möglich. Das Bundesamt ist bestrebt, Ihnen als Mittel der Personalentwicklung auch die Möglichkeit einer Verbeamtung anzubieten. Dies erfolgt in einem gesonderten Verfahren, an welchem nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit, abhängig von der haushälterischen Lage sowie dem Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen teilgenommen werden kann.

Bei Interesse bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Einstellung an.

Aktuell ist eine Stelle als Sachbearbeitung in Entgelt‑​/Besoldungsgruppe E 11/A 11 zu besetzen.
Sollte innerhalb von sechs Monaten seit dieser Ausschreibung eine weitere, gleichwertige Stelle als Sachbearbeiter/​‑in der Abteilung Visa zu besetzen sein, so behält sich die Dienststelle die Möglichkeit der Besetzung mit geeigneten Bewerbenden aus diesem Auswahlverfahren vor (Reserveliste). Bei Bedarf wird die Dienststelle eine Neuausschreibung vornehmen.


Wir bieten
  • Gleitzeit, Möglichkeit bis zu 80 % Homeoffice, Teilzeitmöglichkeit
  • Kooperation mit Wellhub, dem Netzwerk für Fitness-, Freizeit- und Wellness-Einrichtung
  • abwechslungsreiche, sinnhafte und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen Umfeld
  • umfangreiches Fortbildungsangebot für Ihre berufliche Weiterentwicklung
  • eine unbefristete Stelle im Herzen Brandenburgs an der Havel mit Aufbauzulage in Höhe der Ministerialzulage bis zum 31.12.2026
  • Den Kauf Ihres DeutschlandJobTickets oder eines anderen Jobtickets unterstützen wir mit einem Zuschuss.
  • Wir erstatten die Kosten für Ihren Umzug von Ihrem inländischen Wohnort nach Brandenburg an der Havel im Rahmen des Bundes­umzugskostengesetzes.
  • Wir bieten Jahressonderzahlung, VBL‑Betriebsrente mit Arbeitgeber­anteil, vermögenswirksame Leistungen.
  • Einarbeitung durch gelebte Onboarding-Prozesse, gezielte Schulungen, Fort­bildungsangebote

Wir leben Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.


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