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Sachbearbeitung (m/w/d) in der Unterhaltsheranziehung

companyStadt Flensburg
locationFlensburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!

Bei der Stadt Flensburg ist im Jobcenter Flensburg im Team 11 „Recht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeitung (m/w/d) in der Unterhaltsheranziehung

in Vollzeit in der Besoldungsgruppe A 10 SHBesO bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD unbefristet zu besetzen.
Die Eingruppierung wird anhand des individuellen Studien-/Ausbildungsabschlusses und der bisherigen beruflichen Tätigkeit vorgenommen und kann hiervon abweichen.

Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.

Das Jobcenter Flensburg stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sicher. Wesentliche Aufgaben sind die Leistungsgewährung und die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für Kundinnen und Kunden, die zum Teil durch komplexe Problemlagen belastet sind. Ziel ist es, mehr Teilhabe und die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.

Der Bereich „Unterhaltsheranziehung“ ist ein separates Aufgabengebiet im Jobcenter Flensburg und dem Team 11 „Recht“ zugeordnet.


  • unterhaltsrechtliche Beratung der Kundinnen und Kunden einschließlich der Prüfung von Selbsthilfemöglichkeiten
  • Ansprechperson für die Unterhaltspflichtigen und Rechtsanwälte bei Rückfragen
  • Ermittlung und Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Personenkreises unter Berücksichtigung laufender Unterhaltsverfahren und bestehender Unterhaltsansprüche mithilfe der Software WinFam
  • Festsetzung und Einforderung von Unterhaltsansprüchen (Unterhalt minderjähriger Kinder, Ausbildungsunterhalt volljähriger Kinder, Betreuungsunterhalt für Mütter von nichtehelichen Kindern, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt von Ehegatten)
  • abschließende Bearbeitung der Unterhaltsklageverfahren, dazu gehört auch die Einleitung des Klageweges, Fertigen von Klageschriften, Vertretung des Jobcenters vor den Familiengerichten, Veranlassung von Titelumschreibungen
  • Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Jugendämter/ Beistandschaft/ Unterhaltsvorschusskasse, Arbeitgeber etc.)
  • Prüfung des Übergangs von Ansprüchen nach § 33 SGB II
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungen

  • abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/ Public Administration (Bachelor/Diplom) bzw. abgeschlossene Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, oder
  • abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder
  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) bzw. 1. Angestelltenprüfung mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften und einer mehrjährigen Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Bearbeitung von Unterhaltsangelegenheiten, oder
  • Abschluss eines für die Tätigkeit förderlichen Studiengangs (Bachelor/Diplom), wie z. B. Bachelor of Law, Rechtswissenschaften, oder eines anderen Studiums mit langjährigen Erfahrungen im Einsatzgebiet
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

Wir erwarten:

  • einschlägige Erfahrung in der Anwendung von Gesetzestexten
  • Kenntnisse im Unterhaltsrecht der SGB-Gesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete
  • ausgeprägte Kundenfreundlichkeit
  • Verantwortungs- und Fortbildungsbereitschaft
  • Identifikation mit dem Leitbild des Jobcenters
  • wünschenswert sind Fremdsprachen-/ insbesondere Englischkenntnisse

  • vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bzw. nach dem Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetz
  • Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • jährliche Sonderzahlungen
  • betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
  • Mitarbeiterparkplätze
  • Kantine