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Sachbearbeitung (m/w/d) – Sozialamt I Grundsicherung

Landratsamt Zollernalbkreis
location72336 Balingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 30.1.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

So vielfältig wie unser Landkreis sind auch die Dienstleistungen des Landrats­amtes. Rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter­schiedlichster Berufs­gruppen prägen unser Haus und engagieren sich als Beamte oder Beschäftigte in unserem viel­seitigen Aufgaben­spektrum.
Während rund die Hälfte der Mitarbeitenden klassische Verwaltungs­berufe ausübt, gehört die andere Hälfte der Beleg­schaft mehr als 30 anderen, nicht verwaltungs­typischen Berufsgruppen an.

Für das Landratsamt Zollernalbkreis suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Sachbearbeitung (m/w/d)
Sozialamt I Grundsicherung

Bereich: Offene Hilfen – Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
Qualifikation: Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d), Public Management (B. A.), Rechts­wissen­schaftler (LL. B.), Verwaltungsfachwirt (m/w/d), Verwaltungswirt (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss


Aufgaben
  • Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
  • Hilfe zur Gesundheit – Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII
  • Hilfen in anderen Lebenslagen und Bestattungs­kosten nach dem 9. Kapitel SGB XII

Profil
  • Selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit und Durchsetzungs­vermögen
  • Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit
  • Gute EDV- und Schreibkenntnisse
  • Gute Kenntnisse im Sozialhilferecht und BGB

Wir bieten
  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
  • Alle Vorteile des öffentlichen Dienstes, flexible Arbeitszeiten, attraktive soziale Leistungen (z. B. Jobticket für ÖPNV, Jobrad, Firmenfitnessangebote und betrieb­liches Gesundheits­management) sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Die Stelle ist im Jobsharing grundsätzlich teilbar
  • Eine Vergütung bis Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW bzw. Entgeltgruppe 9b TVöD – in Abhängigkeit von der Bewerberlage können bei Tarif­beschäftigten über­tarifliche Leistungen in Betracht kommen

STBL1_DE