Sachbearbeitung (w/m/d) Großraum- und Schwertransporte
Das Regierungspräsidium Freiburg ist mit rund 1.700 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen die Mittelbehörde zwischen den Ministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern.
Der Regierungsbezirk Freiburg im Dreiländereck zwischen der Schweiz und Frankreich reicht von Straßburg über Basel bis an den Bodensee. Wir bündeln und gestalten die öffentliche Verwaltung unter einem Dach.
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 46 - Verkehr - eine Vollzeitstelle zu besetzen.
Sachbearbeitung (w/m/d) Großraum- und Schwertransporte
Dienstort: Freiburg
Umfang: Vollzeit (Job-sharing möglich)
Vergütung: Entgeltgruppe 9a TV-L
Anstellungsart: 50 % unbefristet, 50% befristet bis 31.12.2029
Die Befristung erfolgt zur Vertretung von Mitarbeitenden. Eine anschließende Entfristung wird angestrebt.
Aufgaben
- Durchführung von Anhörungsverfahren im Rahmen der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung im elektronischen Bearbeitungsverfahren VEMAGS
- Sichtung der Anträge und Stellungnahmen, sachliche Antragsprüfung insbesondere sachliche Streckenprüfung, Anhörung der unteren Straßenverkehrsbehörden
- Bearbeitung von Anfragen und Beratung von Unternehmen
- Überwachung der Antrags- und Stellungnahmefristen
- sachliche Prüfung der Stellungnahmen: Kontrolle der Auflagen auf Richtigkeit und Plausibilität, Streckenangaben, Anpassungen bei Streckenänderungen, Rücksprachen mit Anhörbehörden, Polizei
- Zusammenführen zu einer Stellungnahme des Regierungsbezirks und Fertigen von Stellungnahmen für ganz Baden-Württemberg
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Profil
- gründliche und vielseitige rechtliche Fachkenntnisse, nachgewiesen durch eine Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. anerkannte Weiterqualifizierung (Angestelltenprüfung I),
oder alternativ eine sonstige verwaltungsnahe Berufsausbildung (z. B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Justizfachangestellte/r) sowie berufliche Erfahrungen mit Bezug zum Aufgabenbereich,
oder alternativ den erfolgreichen Abschluss der hausinternen Qualifizierungsreihe des Regierungspräsidiums Freiburg für Beschäftigte vergleichbar dem mittleren Verwaltungsdienst. Erfahrungen in der verwaltungsrechtlichen Sachbearbeitung sowie im Umgang mit Antragsstellenden und Behörden sind von Vorteil. - wirtschaftliches Verständnis sowie Aufgeschlossenheit für technische Sachverhalte
- Fähigkeit zur Anwendung umfangreicher, vielfältiger und detaillierter Vorschriften
- sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Standardanwendungen (MS Office) sowie Bereitschaft und Befähigung, sich in Fachanwendungen einzuarbeiten
- sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Eigenständigkeit, Belastbarkeit sowie Fähigkeit zur adressatengerechten Kommunikation
- ausgeprägte Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft
Wir bieten
- interessanter und sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- die Möglichkeit, unsere Region mitzugestalten
- moderne Arbeitsbedingungen und ein engagiertes Team
- sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ausgewogene Work-Life Balance
- flexible Arbeitszeitregelungen mit Homeoffice-Möglichkeit
- großes Fortbildungs- und Gesundheitsangebot (z. B. Hansefit1)
- Unterstützung für den Arbeitsweg (JobTicket2 / JobBike BW3)
Vielfalt macht uns und unsere Behörde stark. Diese Stellenausschreibung richtet sich an alle Menschen - unabhängig von Alter, Herkunft oder anderen persönlichen Eigenschaften. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung in Entgeltgruppe 9a TV-L. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.
STBL1_DE