Sachgebietsleiter*in Steuern (m/w/d/k.A.)
Bei der Stadt Königs Wusterhausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Sachgebietsleiter*in Steuern (m/w/d/k.A.)
zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Das Sachgebiet Steuern ist verantwortlich für die Erstellung und Festsetzung kommunaler Steuern, zum Beispiel die Grund- und Gewerbesteuern. Es bearbeitet Steuerfestsetzungen, Bescheide und prüft, klärt und veranlagt steuerliche Ansprüche wie Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer. Die Kolleg*innen des Sachgebietes Steuern beantwortet unseren Bürgerinnen und Bürgern Fragen zu realsteuerlichen Angelegenheiten. Zudem kümmern sie sich um Datenpflege, Berichtswesen und Kennzahlen zur Haushalts- und Finanzplanung und arbeitet eng mit anderen Sachgebieten wie Kasse/Vollstreckung, Liegenschaften und unserem Rechtsamt zusammen.
Aufgaben
Neben der Sachgebietsleitung, verbunden mit der Personalführung von derzeit fünf Kolleg*innen, sind der Stelle folgende qualifizierte Aufgaben zugeordnet:
- Festlegung von Leistungs- und Finanzzielen und deren Prioritäten für die übertragenen Produkte sowie personalwirtschaftlicher Grundsatzfragen und Sicherstellung der Umsetzung, Vereinbarung von Leistungszielen mit den Ihnen unterstellten Mitarbeiter*innen und deren Bewertung,
- Beratung der Amtsleitung in steuerrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen,
- Sicherstellung der fristgerechten Bearbeitung von Steuerbescheiden und Widersprüchen,
- Bearbeitung von schwierigen oder unklaren Sachverhalten – sowohl intern für die Mitarbeitenden als auch extern für andere Ämter oder Institutionen, Bearbeitung und Entscheidung über komplexe Widerspruchsverfahren,
- Mitwirkung an der produktorientierten Entwicklung der Haushaltsansätze, Entscheidung über den Einsatz der Haushaltsmittel, Ausschreibungen und Auftragserteilungen von besonderer Bedeutung, sowie die Sicherung des wirtschaftlichen Handelns des unterstellten Sachgebietes,
- Vorlagen an die Verwaltungsführung, die Fachausschüsse, die politische Vertretung und Aufsichtsbehörden abschließend bearbeiten und in den Gremien vertreten.
Profil
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Verwaltungs- oder Betriebswirtschaft, Verwaltungsbetriebswirtschaft, alternativ eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, Steuerfachangestellten (oder vergleichbar) mit Weiterqualifikation zum*zur Verwaltungsfachwirt*in oder Steuerfachwirt*in,
- mehrjährige Berufserfahrung in der Bearbeitung von Steuerbescheiden, Widersprüchen und steuerrechtlichen Fragestellungen, bevorzugt in einer Führungs- oder Leitungsfunktion in einer Kommunalverwaltung,
- fundierte Kenntnisse im Steuerrecht, Verwaltungsrecht sowie Gebühren- und Abgabenrecht,
- Kenntnisse der für das Sachgebiet relevanten Rechtsgrundlagen (u.a., BbgKVerf, KomHKV, KAG, VwVfG, AO)
- eine analytische und strukturierte Arbeitsweise mit ausgeprägtem Zahlen- und Rechtsverständnis,
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit, empathische Führungskompetenz und eine ausgeprägte Dienstleitungsorientierung gegenüber unseren internen und externen Besucher*innen.
Wir bieten
- eine zukunftssichere Beschäftigung in unbefristeter Anstellung,
- eine Beschäftigung in Vollzeit, die Wochenarbeitszeit beträgt dann 39 Stunden, mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches,
- die Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 9c (3.901€ - 5.377€) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bei unmittelbarem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst, kann die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 % mindestens jedoch 110€,
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Position in einem modernen Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- betriebliche Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen,
- Gesundheitsangebote unseres Kooperationspartners sowie die arbeitsmedizinische Betreuung durch unseren Betriebsarzt,
- Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem: 30 Tage Erholungsurlaub, ab 2027 ein zusätzlicher Tag und bezahlte Freistellung am 24. und 31.12.,
- Jahressonderzahlung, Erhöhung in 2026 und Zeit-statt-Geld-Wahlmodell - Umwandlung der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage, Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung
STBL1_DE