Sachgebietsleitung Gaststätten, Spielhallen, Prostitution und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie stellvertretende Abteilungsleitung
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Sachgebietsleitung Gaststätten, Spielhallen, Prostitution und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie stellvertretende Abteilungsleitung
für die Abteilung Gewerberechtliche Angelegenheiten im Ordnungsamt
BesGr A 13 LBesO (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) oder EG 13 TVöD
Das drei Teams mit insgesamt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Sachgebiet ist zuständig für Gaststätten, Glücksspiel und Prostitution sowie die Sondernutzung öffentlicher Straßen im Rahmen von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen. Dies beinhaltet die Tätigkeit als Erlaubnisbehörde bei Großveranstaltungen.
Die Leitung des Sachgebietes ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden, da die Landeshauptstadt Düsseldorf hier über einen wichtigen und öffentlichkeitswirksamen Kontakt zu den Gewerbetreibenden und Veranstaltern verfügt. Zudem ist der Ausgleich der häufig widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit mit denen der Gewerbetreibenden eine sensible Aufgabe.
Aufgaben
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Leitung des Sachgebietes sowie stellvertretende Leitung der Abteilung Gewerberechtliche Angelegenheiten
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Erarbeitung und Umsetzung von strategischen Konzepten zur Weiterentwicklung und Optimierung des Kundenservice und der Prozesse im Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes
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Vertretung des Ordnungsamtes in ämter- und behördenübergreifenden Arbeitskreisen und Projektgruppen sowie in politischen Gremien
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Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren in besonderen Einzelfällen
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Vertretung der Landeshauptstadt Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht in besonderen Einzelfällen.
Profil
Ihre Qualifikation:
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Beschäftigte im Beamtenverhältnis, die die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (2.2) des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen und an Tarifbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation.
Ihr Profil über diese Qualifikation hinaus:
- Fähigkeit, Mitarbeiter*innen motivierend und zielorientiert zu führen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
- vertiefte Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Ordnungsrechts, des allgemeinen und besonderen Gewerberechts, des Glückspielrechts, des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse schnell anzueignen
- Erfahrung in der Organisation und Führung zeitkritischer Verwaltungsverfahren in Ordnungs- und Sicherheitsbehörden
- sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbstständigen und sachlichen Verhandlungsführung sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz.
- Verhandlungsgeschick, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- Fähigkeit, sich auf Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner unterschiedlicher sozialer Herkunft einzustellen sowie kommunalpolitisches Gespür
- Bereitschaft zum Einsatz auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (Wochenenden, Feiertage, auch nachts), insbesondere bei Veranstaltungen sowie zur Wahrnehmung der Rufbereitschaft für das Ämtergremium des Krisenstabes.
Nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ist persönliche Voraussetzung für die Eingruppierung ab EG 13 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mastergrad, Diplom einer Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Wir bieten
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
STBL1_DE