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Schulsekretär*in für die Grundschule Künsebeck (m/w/d)

companyStadt Halle (Westf.)
location33790 Halle (Westfalen), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Stadt Halle (Westf.) sucht für den Fachbereich 2, Abteilung 2.1 "Ordnung, Schule, Kultur und Sport"

zum nächstmöglichen Zeitpunktin Teilzeit eine*n

Schulsekretär*in(m/w/d)


  • Ansprechperson für Schüler*innen, Lehrbeauftragten und Eltern
  • Pflege der Schüler*innendateien
  • Koordination und Mitwirkung bei der Ein-, Aus- und Umschulung; bei der Schüler*innenbeförderung, bei der Abwicklung des Ganztagsbetriebes/Randstundenbetreuung
  • Unterstützung bei der Organisation von Schulveranstaltungen
  • Überwachung der Schulpflicht
  • Allgemeine Sekretariatsaufgaben
  • Unterstützung der Schulleitung sowie der Lehrbeauftragten

  • Sie sind eine aufgeschlossene, freundliche und hilfsbereite Kraft mit organisatorischem Geschick und haben eine dreijährige Berufsausbildung im Bereich der Verwaltung, des Büros oder des Sekretariats (z. B. Verwaltungsfachangestellte*r, Bürokommunikation, oder eine vergleichbare Ausbildung).
  • Der sichere Umgang mit moderner Bürotechnik, Kommunikationsmitteln und Microsoft-Office-Produkten ist Ihnen selbstverständlich geläufig.
  • Wünschenswert wären Erfahrungen in einem Schulsekretariat und mit dem Fachprogramm SchiLD.
  • Eine selbstständige, organisierte und strukturierte sowie flexible Arbeitsweise zeichnet Sie aus.
  • Sie können mit unterschiedlichen Personengruppen zielorientiert kommunizieren, sind teamfähig und belastbar.

Bewerbungsfrist

Umfang Teilzeit; 20 h

Befristung

Vergütung E 6 TVöD-VKAA 6 LBesG NRW

Beginn

  • Ihnen werden eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre, flexible Arbeitszeiten und familiengerechte Arbeitszeitmodelle, aktive Gesundheitsförderung sowie eine strukturierte Personalentwicklung geboten.
  • Die Stadt Halle (Westf.) verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Es gilt ein Gleichstellungsplan. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und unter Vorbehalt, dass nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen wird bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Eingruppierung bzw. Besoldung richtet sich nachEntgeltgruppe 6 TVöD-VKA-A 6 LBesG NRW.
  • Ihnen wird ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten geboten.
  • Die Stadt Halle (Westf.) legt großen Wert auf Chancengleichheit und die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Sie bietet eine Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat einen hohen Stellenwert.