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Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (FH/Bachelor) (m/w/d) für die Abteilung Jugend & Familie

companyLandkreis Harburg
location21423 Winsen (Luhe), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 26.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –

Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrs­technisch gut angebunden.

Über 250.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.

Für die Abteilung Jugend und Familie mit Schwerpunkt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) am Standort 21423 Winsen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagogen (FH/​Bachelor) (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet, es müssen mindestens 32 Wochenstunden an vier Arbeitstagen (auch am Nachmittag) gearbeitet werden.

Die Abteilung Jugend und Familie hilft Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht nur bei schwierigen Lebenslagen. Schwerpunkt ist, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, dass Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.


  • vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII bzw. Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII sowie Krisenintervention
  • Einleitung erforderlicher und bedarfsgerechter Hilfen/​Unterbringung/​Betreuung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • geschlechts- und kulturspezifische Arbeit und Begleitung Jugendlicher mit Fluchterfahrung
  • Familienzusammenführung
  • sozialpädagogische Beratung von Migrantinnen und Migranten
  • Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern und Institutionen
  • Teilnahme an migrationsspezifischen Arbeitsgremien

  • ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiterin/​Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/​Sozialpädagoge (FH‑Diplom/​Bachelor of Arts Soziale Arbeit) jeweils mit staatlicher Anerkennung
  • darüber hinaus können Diplom-Pädagoginnen/​Diplom-Pädagogen, Erziehungswissenschaftlerinnen/​Erziehungswissenschaftler (Bachelor) oder Kindheitspädagoginnen/​Kindheitspädagogen (Bachelor), die über gleichwertige Fähigkeiten wie Sozialarbeiterinnen/​Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen/​Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit beziehungsweise Sozialpädagogik verfügen, zugelassen werden.
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Bereitschaft, das private Fahrzeug für den dienstlichen Zweck einzusetzen
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft

Das wünschen wir uns:

  • Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen der sozialen Arbeit
  • Aufbringen von Verständnis für andere Lebensformen und den damit verbundenen Herausforderungen
  • Fähigkeit zu strukturiertem Handeln, sehr gutes Kooperationsverhalten, Teamfähigkeit, Selbstreflexion
  • sichere mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst, der den TVöD anwendet, wird die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.

Des Weiteren:

  • Supervisionsangebote und Fortbildungsmöglichkeiten
  • einen spannenden Arbeitsplatz mit fachlich anspruchsvollen Aufgaben und viel Eigenverantwortung
  • eine kollegiale Arbeitsatmosphäre und eine moderne IT‑Infrastruktur
  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV‑ProfiTickets
  • flexible Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle
  • vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement und die Möglichkeit zur Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
  • kostenlose Parkplätze

Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Der Landkreis Harburg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Männern werden daher ausdrücklich begrüßt.