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Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen

companyDer Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
location64521 Groß-Gerau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 25.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Der Kreis Groß-Gerau am Rande des Rhein-Main-Gebietes ist ein Wachstumskreis mit auch in den nächsten Jahren noch steigender Bevölkerung. Als Schulträger hat der Kreis Groß-Gerau ein umfangreiches Schulerweiterungsprogramm beschlossen, das in den nächsten 10 Jahren umgesetzt werden soll. Ziel ist die Schaffung von modernen Schulräumen nach aktuellen pädagogischen Gesichtspunkten und der flächendeckende Ausbau von Ganztagsschulen. Der Fachbereich Gebäudemanagement des Kreises Groß-Gerau ist als zentraler Dienstleister für die Errichtung und Bewirtschaftung der Gebäude über den kompletten Lebenszyklus der wichtigste Player in dieser Aufgabe.

Der Kreis Groß-Gerau sucht für den Fachbereich Jugend und Familie / Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte

Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen
(Kennziffer: 225/2023)

Zu besetzen sind mehrere Planstellen vorerst für 1 Jahr befristet mit bis zu 39 Stunden pro Woche nach Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE plus Zulage (s.u. „Wir bieten). Es besteht die Möglichkeit, diese Planstellen nach einem Jahr zu entfristen.


  • Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Fragen der Erziehung
  • Vorbereitung, Planung und Steuerung sowie sozialpädagogische Begleitung aller Formen von Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, insbesondere die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • Krisenintervention
  • Kinderschutz und Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 8a und § 42 SGB VIII mit Einsätzen in der Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit (ca. 6 Wochen im Jahr), vergütet nach § 8 Abs. 3 TVöD
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Beratung in Trennungs- und Scheidungsfragen
  • Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
  • Teilnahme, Initiierung von Helferkonferenzen und Mitwirkung in Arbeitskreisen
  • Kooperation mit Schulen sowie anderen sozialen Institutionen

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor/ Master/ Diplom) in folgenden Bereichen:
  • Soziale Arbeit oder Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung (je nach Landesrecht der ausbildenden Hochschule) oder
  • Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder Kindheitspädagogik oder
  • Qualifikation in einem vergleichbaren Fachgebiet

Notwendig sind:

  • gutes Auffassungs- und Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Weiterentwicklung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen
  • Beratungskompetenz, Engagement, Kreativität und Flexibilität
  • Sichere Kenntnisse in den gängigen PC-Anwenderprogrammen
  • Führerschein der Klasse B und die Bereitstellung des privaten PKW für Dienstfahrten

Wünschenswert sind:

  • Umfangreiche Kenntnisse in der Gesetzesanwendung des SGB VIII (gründliche Kenntnisse in den Grundlagen der Jugendhilfe)
  • Erfahrungen im lebenswelt- und ressourcenorientierten Arbeiten
  • Erfahrungen in der Gesprächsführung und Moderation von Helferkonferenzen

  • Beschäftigungen im öffentlichen Dienst
  • einen interessanten und vielseitigen Arbeitsbereich, den Sie weitestgehend selbständig und eigenverantwortlich betreuen
  • Entlohnung nach Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE (Informationen zum Entgelt im Öffentlichen Dienst finden Sie hier)
  • Sonderregelung: Für Mitarbeitende, deren Tätigkeit die regelmäßige Übernahme des Präsenzdienstes beinhaltet, wird eine Zulage, befristet vom 01.08.2022 bis 31.07.2024, in Höhe von 400 Euro brutto, bezogen auf eine Vollzeitstelle, gezahlt.
  • Zusatzversorgung und die sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes
  • Sicherheit des öffentlichen Dienstes
  • ein flexibles, familienfreundliches Arbeitszeitmodell
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit
  • Gesundheitsförderung durch Prävention
  • Bezug eines Job-Tickets Premium im gesamten Bereich des RMV, das auch in der Freizeit genutzt werden kann
  • eine Kantine mit Bistro zur Verpflegung im Hauptgebäude
  • Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit 39 Stunden (Vollzeit). Die Stellen können nach § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.