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Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in als Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz

Landeshauptstadt Düsseldorf
locationDüsseldorf, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 7.11.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

.... ab dem 25. Dezember 2025

Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in als Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz

für die Abteilung Jugendförderung im Amt für Soziales und Jugend

EG S 12 TVöD

Die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder ist mit ihren rund 1700 Mitarbeitenden die größte Abteilung der Stadtverwaltung Düsseldorf und befasst sich mit allen Fragen rund um die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder in Düsseldorfer Tageseinrichtungen und Tagespflegen gesund, sicher und glücklich aufwachsen.


Aufgaben
  • Beratung von Fachkräften und Teams in Fällen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung (Gefährdungseinschätzung) sowie prozessbegleitende Beratung von Handlungskonsequenzen in Fällen einer positiven Gefährdungseinschätzung
  • Beratung von Sachgebietsleitungen im Themenbereich Kinderschutz
  • Qualitätsentwicklung und verantwortliche Umsetzung des Standards Kinderschutz
  • Teilnahme am kommunalen Arbeitskreis Kinderschutz und am trägerübergreifenden Qualitätszirkel Insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) Kinderschutz sowie an Zusatzausbildungen beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Sicherstellung des Beratungsangebotes für freie Träger
  • Initiierung von Kollegialen Beratungsgruppen zu Einzelfragen des Kinderschutzes
  • Vorstellung von Kinderschutzthemen in Teamsitzungen, Teilnahme an Konzeptionstagen und Weiterbildung der Leitungs- und Fachkräfte durch Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
  • Planung und Organisation vom Fachtag Kinderschutz

Profil
  • Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialpädagog*in/Diplom-Sozialarbeiter*in
  • Erfahrung im Handlungsfeld Kinderschutz sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der familialen Dynamik konflikthafter Beziehungen
  • Erfahrungen in der Praxisberatung und/oder Supervision
  • Belastbarkeit, Urteilsfähigkeit, professionelle Distanz
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Organisationsvermögen, Flexibilität, persönliches Engagement
  • Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes wie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII), der Verfahren zu § 8a SGB VIII sowie Vertrautheit mit Verfahrenswegen und Hilfesystemen

Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt.


Wir bieten

Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer der Mutterschutzfristen der derzeitigen Stelleninhaberin bis zum 02.04.2026 zu besetzen, sofern im Anschluss daran Elternzeit in Anspruch genommen werden sollte, ist eine unbefristete Umsetzung möglich.


STBL1_DE