Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in/ Erziehungswissenschaftler*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung in Teilzeit
.... ab 1. Februar 2026
Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in/
Erziehungswissenschaftler*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung in Teilzeit
für die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung im Amt für Soziales und Jugend
Entgeltgruppe S 12 TVöD
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Die „Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung“ als Sachgebiet der Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung unterstützt im Schwerpunkt das Familiengericht in Verfahren zum Umgang- und Sorgerecht. Neben der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren bietet die Fachstelle Beratungen zu Umgangsregelungen und Weitervermittlung sowie Informationen zu Unterstützungsangeboten an. Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Aufgaben
- Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht §§ 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII), 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
- Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18 (3), 50 SGB VIII; §§ 1684 und 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen
Profil
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in oder Bachelor of Arts Erziehungswissen- schaften mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
- Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
- Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
- hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
- psychische Belastbarkeit und Initiative
- Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen (SGB VIII, BGB) und im Erstellen von Berichten/ Stellungnahmen
- PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Wir bieten
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung sowie flexible Arbeitszeiten im Rahmen der gültigen Kernarbeitszeit
- teamgestütztes Arbeiten sowie ein kooperatives und wertschätzendes Arbeitsklima
- umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- leistungsorientierte Bezahlung
- betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet. Der Einsatz auf der Stelle erfolgt zunächst befristet für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung der eigentlichen Stelleninhaberin bis zum 30.06.2026 mit einem Umfang von 33 Wochenstunden.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
STBL1_DE