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Sozialpädagogische Fachkraft in schulischer Sozialarbeit (Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin)

companyRegionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
locationKreisfreie Stadt Braunschweig, Braunschweig, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 15.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

An der Grundschule Rheinring in Braunschweig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein unbefristeter Arbeitsplatz für eine
sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) in schulischer Sozialarbeit


Die sozialpädagogische Fachkraft soll die Schule mit sozialpädagogischer Kompetenz z.B. durch folgende Maßnahmen unterstützen:
Stärkung der sozialen Kompetenz
Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler
Beratung der Schulleitung, des Lehrerkollegiums sowie ggf. der Eltern
Förderung partizipativer Schulkultur
Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern (vor allem der Kinder- und Jugendhilfe)
Maßnahmen zur Integration
interkulturelle Angebote
aktive Kontaktaufnahme mit Schülerinnen und Schülern


Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder Diplom Sozialarbeiter/in (FH) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder aber eine gleichwertige Ausbildung. Berufserfahrung in der sozialen Arbeit ist erwünscht.


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mit einem Beschäftigungsumfang einer 0,5-Stelle (dies entspricht einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 19,9 Wochenstunden zuzüglich Ferienzeitregelung, insgesamt 23,0 Stunden) zu besetzen.
Der Arbeitsplatz ist nicht weiter teilzeitgeeignet. Vergütung:
Der Arbeitsplatz wird der Entgeltgruppe S 11b TV-L zugeordnet. Die Eingruppierung ist abhängig von Ihren persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Hinweise:
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig strebt an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders gewünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen wird empfohlen, zur Wahrung ihrer Interessen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung anzuzeigen.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt. Ergänzende Informationen:
Zwingend erforderliche Lizenzen:
Staatliche Anerkennung