Stellenblatt
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Stadtplaner/in (m/w/d)

companyStadt Marsberg
location34431 Marsberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 18.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Bei der Stadt Marsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Stadtplaner/in (m/w/d)

im Amt für Planung und Liegenschaften zu besetzen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung .


  • Eigenständige Durchführung und Erarbeitung von Bauleitplänen
  • Projektsteuerung verschiedener Maßnahmen
  • Beratung von Investoren und Bauwilligen
  • Erteilung bauplanungsrechtlicher Auskünfte

Eine Änderung der Aufgabenverteilung und die Übertragung weiterer Aufgaben bleiben vorbehalten.


  • Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule/Hochschule im Bereich Stadt-/Raumplanung oder Geografie mit Schwerpunkt Stadt-/Raumplanung (oder vergleichbare Qualifikation)
  • Erfahrung bei der Aufstellung unf Änderung von Bauleitplänen
  • Sicherer Umgang mit MS-Office, GIS-Kenntnisse
  • Sehr gute Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht, insbesondere Städtebaurecht
  • Selbständiges Arbeiten, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Team- und Kooperationsfähigkeit

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine flexible Arbeitszeit-/Gleitzeitregelung für eine optimale Vereinbarkeit von Job, Freizeit und Familie
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (Homeoffice)
  • attraktive Vergütungsbestandteile im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), z. B. Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, betriebliche Alters-/Zusatzversorgung
  • Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte
  • Firmenfitness (vergünstigte Nutzung von Fitnessangeboten, z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kletterhallen etc.)

Eine Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD und kann je nach den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen/Qualifikationen bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD erfolgen.

Die gesetzlichen Maßgaben der beruflichen Gleichstellung zwischen Frau und Mann finden Anwendung. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht.