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Stadtplaner/in (m/w/d) (Stadt- und Regionalplaner/in)

companyStadt Dülmen
location48249 Dülmen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Bei der Stadt Dülmen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Stadtentwicklung die Stelle eines/einer
Stadtplaner/in (m/w/d)
zu besetzen.


· Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen mit eigenverantwortlicher Verfahrensbetreuung
· Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe
· Ausarbeitung und Verhandlung städtebaulicher Verträge im Rahmen der Bauleitplanung
· Betreuung von externen Planungsleistungen für Bauleitpläne
· Projektbegleitung Dritter
· Aufbereitung von Planungen für die Vorstellung in politischen Gremien und für die Öffentlichkeitsarbeit
· Teilnahme an Öffentlichkeitsbeteiligungen


Ihr Profil: · abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung oder Architektur mit Schwerpunkt Städtebau oder in vergleichbaren Studiengängen
· Fundierte Kenntnisse im Planungsrecht und gestalterische Fähigkeiten im städtebaulichen Entwurf
· Qualifizierte Kenntnisse in der Anwendung von MS-Office-, CAD- und GIS-Programmen Wünschenswert sind außerdem: · Berufserfahrung und Fachkompetenz im Bereich Bauleitplanung / Städtebau
· Selbständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
· Erfahrungen in der Projektsteuerung
· sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, gute Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache
· Sozialkompetenz, Einsatzfreude und freundlicher Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
· Verhandlungsgeschick Was Sie sonst noch wissen sollten: · Die Eingruppierung erfolgt mind. in EGr. 11 TVöD. Bei Vorliegen von mind. 2 Jahren fachpraktischer Erfahrung in der eigenständigen Durchführung von Bauleitplanverfahren inklusive eigenverantwortlicher Erstellung städtebaulicher Konzepte, Bauleitplanentwürfe, Begründungen sowie Abwägungen kann die Eingruppierung direkt in EGr. 12 TVöD erfolgen. Die fachpraktische Erfahrung kann auch während der Tätigkeit als Stadtplaner/in in Dülmen erworben werden, sodass perspektivisch eine Eingruppierung in EGr. 12 TVöD möglich ist. Anforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Regional- und Raumordnungsplanung, Projektmanagement, Stadtplanung, CAD (Computer Aided Design)-Systeme anwenden, Bau- und Architektenrecht, Ausschreibung, Vergabe, Leistungsbeschreibung


Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 bzw. 41 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt bis zu Entgeltgruppe 12 TVÖD bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW in Abhängigkeit Ihrer Qualifikation.
Der Fachbereich Stadtentwicklung befasst sich mit der nachhaltigen räumlichen und baulichen Entwicklung unserer Stadt. In dieser Aufgabenstellung ist eine Vielzahl gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, kultureller und ökologischer Herausforderungen zu berücksichtigen und in ihrem ständigen Wandel als Herausforderung anzunehmen. Insgesamt sind neben Ihnen zehn Mitarbeitende im Fachbereich beschäftigt. · einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen
· eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch verschiedene Arbeitszeitmodelle und alternierender Telearbeit
· flexible Arbeitszeiten in einem Gleitzeitrahmen montags bis freitags von 6:00 bis 20:00 Uhr
· die Möglichkeit der persönlichen und beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung
· ein vielfältiges Firmenfitness-Angebot über Hansefit
· zahlreiche Angebote im Gesundheitsmanagement der Work-Life-Plattform „Evermood“
· für tariflich Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie die Möglichkeit zur Führung eines Lebensarbeitszeitkontos
· für tariflich Beschäftigte ein Dienstradleasing über RIDE · Wir sehen Vielfalt als Bereicherung für unsere Teams und die Bevölkerung an und freuen uns ausdrücklich auf Bewerbungen von qualifizierten Personen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität sowie Alter.
· Frauen werden entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, Menschen mit Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt.
· Die Stelle ist teilbar.