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Stellvertretende Amtsleitung (m/w/d) der Stadtkasse

Stadt Freising
locationFreising, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 2.10.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Stellvertretende Amtsleitung (m/w/d) der Stadtkasse

Das zahlen wir:

bis Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. bei Beamten (m/w/d) bis Besoldungs­gruppe A 9 BayBesG

Arbeitszeitregelung:

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden bzw. bei Beamten (m/w/d) mit 40 Wochen­stunden

Bewerbungsfrist:

26.10.2025

Start:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt


Aufgaben
  • Stellvertretende Amtsleitung
  • Bearbeitung von Zwangs­voll­streckungs­verfahren öffentlich-rechtlicher und privat­rechtlicher Forderungen der Stadt Freising sowie privat­rechtlicher Forderungen von städtischen Eigen­gesell­schaften (Innendienst)
  • Forderungsüber­wachung und Bearbeitung von Mahnläufen
  • Administration der Banking- und Voll­streckungs­software (SFirm, Avviso)
  • Mitwirkung bei sonstigen kassen- / haushalts­rechtlichen Aufgaben

Profil
  • Erfolgreich ab­ge­schlossene Ausbildung als Verwaltungs­fach­angestellter (m/w/d) (VFA-K) oder Verwaltungs­wirt (m/w/d) (2. QE)
  • Erfolgreich abgelegter Beschäftigungs­lehrgang I (BL I)

Damit können Sie punkten:

  • Gründliche und umfassende Fach­kenntnisse, ins­be­sondere im Kassen- und Voll­streckungs­recht
  • Umfangreiche EDV-Kenntnisse (MS Office, Anwendung diverser Fach­verfahren)
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucks­fähigkeit
  • Sicheres und freundliches Auftreten sowie Konflikt­fähigkeit

Wir bieten
  • Krisen­sicherer und modern aus­ge­richteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregelten Arbeits­zeiten
  • Möglichkeit zur mobilen Arbeit nach Vereinbarung
  • Wir garantieren eine aus­führliche und umfang­reiche Ein­arbeitung inner­halb eines professionell begleiteten Onboarding-Prozesses
  • Faire Lohn­gestaltung und zusätzliche leistungs­abhängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kinder­geld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung) extra
  • Betriebliche Alters­vorsorge: selbst­verständlich – und das ohne Ein­zahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie unter bvk-zusatzversorgung.de/Service/Broschueren
  • Kostengünstige Mitarbeiter­park­plätze in direkter Arbeits­platz­nähe und gute Anbindung an die öffent­lichen Verkehrs­mittel
  • Übernahme der Fahrt­kosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünf­tage­woche
  • Kostengünstige Dienst­wohnung (je nach Verfügbarkeit)
  • Vielzahl von Fort­bildungs­angeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden

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