Stellvertretende Amtsleitung (m/w/d) der Stadtkasse
Stadt Freising
Freising, Deutschland
2.10.2025
Öffentlicher Dienst allgemein
Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als
Stellvertretende Amtsleitung (m/w/d) der Stadtkasse
Das zahlen wir:
bis Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. bei Beamten (m/w/d) bis Besoldungsgruppe A 9 BayBesG
Arbeitszeitregelung:
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden bzw. bei Beamten (m/w/d) mit 40 Wochenstunden
Bewerbungsfrist:
26.10.2025
Start:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgaben
- Stellvertretende Amtsleitung
- Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen der Stadt Freising sowie privatrechtlicher Forderungen von städtischen Eigengesellschaften (Innendienst)
- Forderungsüberwachung und Bearbeitung von Mahnläufen
- Administration der Banking- und Vollstreckungssoftware (SFirm, Avviso)
- Mitwirkung bei sonstigen kassen- / haushaltsrechtlichen Aufgaben
Profil
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) (VFA-K) oder Verwaltungswirt (m/w/d) (2. QE)
- Erfolgreich abgelegter Beschäftigungslehrgang I (BL I)
Damit können Sie punkten:
- Gründliche und umfassende Fachkenntnisse, insbesondere im Kassen- und Vollstreckungsrecht
- Umfangreiche EDV-Kenntnisse (MS Office, Anwendung diverser Fachverfahren)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Sicheres und freundliches Auftreten sowie Konfliktfähigkeit
Wir bieten
- Krisensicherer und modern ausgerichteter Arbeitsplatz mit flexiblen, aber geregelten Arbeitszeiten
- Möglichkeit zur mobilen Arbeit nach Vereinbarung
- Wir garantieren eine ausführliche und umfangreiche Einarbeitung innerhalb eines professionell begleiteten Onboarding-Prozesses
- Faire Lohngestaltung und zusätzliche leistungsabhängige Vergütung
- Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vorliegendem Kindergeldbezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung) extra
- Betriebliche Altersvorsorge: selbstverständlich – und das ohne Einzahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie unter bvk-zusatzversorgung.de/Service/Broschueren
- Kostengünstige Mitarbeiterparkplätze in direkter Arbeitsplatznähe und gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel
- Übernahme der Fahrtkosten bei Nutzung des ÖPNV
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche
- Kostengünstige Dienstwohnung (je nach Verfügbarkeit)
- Vielzahl von Fortbildungsangeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden
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