Stellvertretende Leitung und Päd. Fachkraft (m/w/d) in Vollzeit - Peter und Paul
Die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Freiburg ist mit 41 Kindertagesstätten die größte Trägerin von Kindertageseinrichtungen in der Stadt. Wir vereinen Tradition mit modernen Arbeitsstrukturen und bieten Ihnen die Sicherheit eines verlässlichen Arbeitgebers.
Für unseren Kindergarten St. Peter und Paul suchen wir eine stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) in Vollzeit (100 %). Die Stelle ist zunächst als Elternzeitvertretung bis 2028 ausgeschrieben und in unserer Ganztagsgruppe angesiedelt.
Sie erwartet ein engagiertes, herzliches und gut eingespieltes Team, das von gegenseitiger Unterstützung, Wertschätzung und Freude an der pädagogischen Arbeit geprägt ist. Gemeinsam gestalten wir einen lebendigen Kindergartenalltag, in dem Kinder, Eltern und Mitarbeitende gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.
Aufgaben
- Pädagogische Betreuung und Förderung der Kinder
- Mitgestaltung des pädagogischen Alltags und der Bildungsangebote
- Unterstützung der Kindergartenleitung und Vertretung bei Abwesenheit
- Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern
- Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung
- Mitwirkung an organisatorischen und qualitativen Aufgaben der Einrichtung
Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (m/w/d)
- Idealerweise Erfahrung im Kindergarten- oder Krippenbereich
- Verantwortungsbewusstsein und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Teamfähigkeit sowie gute Kommunikationsfähigkeiten
- Organisationsgeschick und selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsaufgaben
Wir bieten
- Feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege
- tarifgerechte Bezahlung nach TVSuE S13 nach AVO (in Anlehnung an den TVöD)
- zunächst als Elternzeitvertretung bis 2028
- Hansefit
- Jobrad
- Zuschuss zum Jobticket
- Sonderzahlungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Arbeitsbefreiung für verschiedene Anlässe
- Wechsel der Einrichtung nach einem festgelegten Turnus
- Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei Kindern unter 12 oder Vollendung des 60. Lebensjahres
- Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
STBL1_DE