Straßenwärter/in (m/w/d) / Mitarbeiter/in (m/w/d) im Straßenunterhaltungsdienst in der Straßenmeisterei Neu-Ulm
Das Staatliche Bauamt Krumbach ist zuständig für den Hoch- und Straßenbau des Freistaats Bayern und des Bundes in den Landkreisen Günzburg, Neu-Ulm und Dillingen / Donau.
Als Straßenbaubehörde betreuen wir die Bundes- und Staatsstraßen, in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg auch die Kreisstraßen. In dieser Funktion sorgen wir für den Neu-, Um- und Ausbau der uns anvertrauten Straßen sowie für deren Unterhalt.
Straßenwärter/in (m/w/d) / Mitarbeiter/in (m/w/d) im Straßenunterhaltungsdienst in der Straßenmeisterei Neu-Ulm
Aufgaben
- Arbeiten im Straßenunterhalt (Mähen, Straßenreinigung, Straßenbauarbeiten aller Art, Aufstellen von Verkehrszeichen, Absichern von Baustellen, Gehölzpflege am Straßenrand etc.)
- Winterdienst
Profil
- Abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter/in (m/w/d) oder alternativ abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
- Hohes Maß an Engagement
- Selbstständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Belastbarkeit
- Eigenverantwortlichkeit, Sozialkompetenz und Lernbereitschaft
- Führerschein der Klasse BE und CE bzw. die Bereitschaft, den Führerschein der Klasse CE zu erwerben
- Bereitschaft, die Seiteneinsteigerprüfung für Straßenwärter/innen (m/w/d) zu durchlaufen
Wir bieten
- Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit
- Einarbeitung und intensive Betreuung in der Anfangszeit
- Familienfreundliche Rahmenbedingungen (38,5-Stunden-Woche)
- Festanstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- Arbeitsplatzsicherheit
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)
- Kostenübernahme des Führerscheins der Klasse CE
- Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten.
STBL1_DE