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Stv. Einrichtungsleitung und päd. Fachkraft (m/w/d) Vollzeit St. Barbara

Römisch-Katholische Gesamtkirchengemeinde Freiburg
locationTalstraße, 79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 15.7.2026

Die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Freiburg im Breisgau ist mit 43 Kindertagesstätten der größte Träger von Kindertageseinrichtungen in Freiburg. Wir kombinieren christliche Werte mit modernen Arbeitsstrukturen und bieten Ihnen die Stabilität eines zuverlässigen und etablierten Arbeitgebers.

Für unseren Kindergarten St. Barbara suchen wir ab sofort eine Stv. Einrichtungsleitung und pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit 25% Freistellung. Die Stelle ist unbefristet in S13 ausgeschrieben. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unserer GT; Alter 3-6 Jahre angesiedelt.

Sie erwartet ein engagiertes, herzliches Team, das von gegenseitiger Unterstützung, Wertschätzung und Freude an der pädagogischen Arbeit geprägt ist. Gemeinsam gestalten wir einen lebendigen Kindergartenalltag, in dem Kinder, Eltern und Mitarbeitende gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.

St. Barbara Littenweiler Kindergarten St. Barbara Littenweiler


Aufgaben
  • Pädagogische Bildung und Erziehung der Kinder
  • Mitgestaltung des pädagogischen Alltags und der Bildungsangebote
  • Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern
  • Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung

Profil
  • Abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (m/w/d) gemäß §7 KitaG
  • Idealerweise Erfahrung im Kindergarten- oder Krippenbereich
  • Verantwortungsbewusstsein und Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Teamfähigkeit sowie gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Organisationsgeschick und selbstständige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsaufgaben
  • Identifizierung mit den christlichen Werten

Wir bieten
  • Feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege
  • unbefristete Anstellung
  • tarifgerechte Bezahlung angelehnt an TVSuE 8a
  • Hansefit
  • Jobrad
  • Zuschuss zum Jobticket
  • Jahressonderzahlung
  • Ergänzungsentgelt
  • Kinderzulage
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitsbefreiung für verschiedene Anlässe
  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei Kindern unter 12 oder Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

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