Technische*r Prüfer*in beim Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)
Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Wir suchen bei der Stadt Ulm zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in als
Technische*r Prüfer*in beim Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)
Teilzeit, unbefristet
Der Stellenumfang beträgt 50 %.
Unsere Prüfung dient der öffentlichen Finanz- und Rechtmäßigkeitskontrolle. Damit tragen wir maßgeblich dazu bei, die Qualität und Rechtmäßigkeit öffentlicher Mittelverwendung sicherzustellen. Aufgrund der vielfältigen Prüfungsfelder - von Baumaßnahmen über Vergabeverfahren bis hin zu Abrechnungen - handelt es sich um eine dynamische und zukunftsorientierte Arbeit, die in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen erfolgt.
Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A12.
Aufgaben
- selbstständige und eigenverantwortliche (fachtechnische) Prüfungen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Baumaßnahmen, Abrechnungen und Nachträgen
- Architekten- und Ingenieurrechnungen sowie deren Verträge
- Vergaben im Baubereich (GWB, VgV, VOB, UVgO)
- Beratung der Fachämter und Begleitung des Ausräumungsprozesses von Prüfungsfeststellungen in engem Kontakt mit den zuständigen Abteilungen
- Erstellung detaillierter Einzelberichte über die Prüfungsergebnisse (bei Bedarf)
Profil
- abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder ein vergleichbarer Abschluss, alternativ Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt*in bzw. Bachelor of Arts - Public Management oder Abschluss als Techniker*in im Hochbau oder Tief- und Straßenbau mit fundierten Kenntnissen und langjährige Erfahrung
- idealerweise Kenntnisse in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen
- ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie vernetztes und ganzheitliches Denken
- schnelle Einarbeitung in unbekannte Sachverhalte
- hohes Maß an Eigenverantwortung und Überzeugungskraft
- Sozialkompetenz und lösungsorientierte Arbeitsweise
- keine Befangenheit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GemO
Wir bieten
- eigenverantwortliches Arbeiten in einem wertschätzenden Umfeld
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit der Möglichkeit, mobil zu arbeiten
- ein bezuschusstes Deutschlandticket für die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel
- Mittagstisch in ausgewählten Gastronomie- und Kantinenbetrieben gegen einen geringen Eigenanteil
- Dienstrad-Leasing
- vergünstigte Eintrittskarten in städtischen Einrichtungen (Museum, Theater, Tiergarten, Schwimmbad)
- und vieles mehr
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