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Verfahrensbeauftragte bzw. Verfahrensbeauftragter (m/w/d) für Verfahrensadministration und -entwicklung GEAS-relevanter Fachverfahren

Land Schleswig Holstein
locationNeumünster, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 15.4.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Verfahrensbeauftragte bzw. Verfahrensbeauftragter (m⁠/⁠w⁠/⁠d) für Verfahrensadministration und -entwicklung GEAS-relevanter Fachverfahren

Über uns

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“


Aufgaben
  • Monitoring und Evaluation der Entwicklungen von IT-Fachverfahren im Kontext der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einschließlich deren organisationsübergreifender Entwicklung
  • Entwicklung verbindlicher fachlicher Verfahrensgrundsätze zur Umsetzung der GEAS-Screeningprozesse (u. a. biometrische Datenerfassung, Vulnerabilitätsscreening, Gesundheits- und Identitätsprüfung sowie Gefährdungsprüfung)
  • Federführende Konzeption komplexer fachlicher Anforderungen aus europäischen, bundesweiten und landesrechtlichen Vorgaben sowie Überführung in verbindliche IT-Spezifikationen und Verfahrensvorgaben
  • Anforderungsmanagement für GEAS bezogene IT-Verfahren
  • Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen bei komplexen IT-Verfahrensänderungen mit organisatorischen, datenschutzrechtlichen und prozessualen Auswirkungen
  • Konzeption, Weiterentwicklung und Durchsetzung qualitätssichernder Maßnahmen auf Verfahrens- und Systemebene unter Berücksichtigung von Datenschutz-, Informationssicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen
  • Grundsatzbewertung fachlicher und datenschutzrechtlicher Lösungsansätze bei Einführung neuer digitaler Verfahren oder Schnittstellen im GEAS-Kontext
  • Vertretung der Verfahrensbelange des LaZuF in länderübergreifenden, bundesweiten sowie europäischen Abstimmungs- und Fachgremien, Bundesbehörden, Landesbehörden, IT-Dienstleistern

Profil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunktsetzung im Bereich Informationstechnologie, Public Administration oder
  • Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
  • Erfahrungen in Projekt- und Teamarbeit, Anforderungsmanagement, Geschäftsprozessoptimierung und Changemanagement
  • Kenntnisse im Umgang mit vergleichbaren IT-Projekten
  • Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
  • Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
  • ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

Zudem wünschenswert:

  • ausgeprägte analytische Fähigkeiten, schnelle Auffassungsgabe, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • hohes Durchsetzungsvermögen, Flexibilität sowie Team- und Konfliktfähigkeit
  • gute Kommunikationsfähigkeit, guter zielgruppenorientierter sprachlicher Ausdruck sowie konzeptionelles Denkvermögen zur Ableitung von Handlungsempfehlungen
  • Kenntnisse rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. GEAS-Rechtsakte der Europäischen Union (Asyl-, EURODAC- u Interoperabilitätsverordnungen), Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG), Asylgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Landesdatenschutzgesetz und IT-Sicherheitsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein)
  • Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
  • Kenntnisse der englischen Sprache

Wir bieten

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

Darüber hinaus bieten wir:

  • abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
  • flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
  • Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
  • reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
  • Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos

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