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Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) im Bereich Ordnungsamt und Bürgerbüro

Stadt Borgholzhausen
location33829 Borgholzhausen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 27.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Bei der Stadt Borgholzhausen, Kreis Gütersloh, rd. 9.400 Einwohner, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (unbefristet, Vollzeit mit 39 Wochenstunden) als

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) im Bereich Ordnungsamt und Bürgerbüro

zu besetzen.

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die das Team im Fachbereich 2.2 – Ordnung, Umwelt, Bürgerbüro - bei der umfangreichen Aufgabenerledigung effektiv unterstützen möchte.


Aufgaben
  • Sachbearbeitung Allgemeines Ordnungsrecht (z. B. (illegale) Sondernutzungen, Schadnager, Osterfeuer)
  • Feuerwehrsachbearbeitung (Kostenersatz für Einsätze, Abrechnung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen, etc.)
  • Sachbearbeitung im Gewerberecht (z. B. Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, Auskunftserteilung nach GewO)
  • Sachbearbeitung im Gaststättenrecht (z. B. Gaststättengestattungen nach § 12 GastG)
  • Ermittlungs- und Außendienst (z. B. Überwachung des ruhenden Verkehrs, örtliche Ermittlungen)
  • Sachbearbeitung im Bürgerbüro in den Bereichen Pass- und Meldewesen, Fundsachen, Kfz-Angelegenheiten

Die Übertragung anderer Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.


Profil
  • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbar
  • Gute Kenntnisse in Microsoft-Office-Standardprogrammen
  • Erfahrungen im Ordnungsrecht sind wünschenswert
  • Erste Erfahrungen mit den Fachanwendungen WinOWiG und VOIS sind wünschenswert
  • Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Kundenorientierung

Wir bieten
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 8, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen
  • eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
  • ein Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit und die berufliche Weiterentwicklung fördert
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • eine sinnstiftende Tätigkeit in einer bürgernahen und gemeinwohlorientierten Stadtverwaltung
  • 30 Tage Jahresurlaub sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.

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