Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) im Bereich Ordnungsamt und Bürgerbüro
Stadt Borgholzhausen
33829 Borgholzhausen, Deutschland
27.2.2026
Öffentlicher Dienst allgemein
Bei der Stadt Borgholzhausen, Kreis Gütersloh, rd. 9.400 Einwohner, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (unbefristet, Vollzeit mit 39 Wochenstunden) als
Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) im Bereich Ordnungsamt und Bürgerbüro
zu besetzen.
Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die das Team im Fachbereich 2.2 – Ordnung, Umwelt, Bürgerbüro - bei der umfangreichen Aufgabenerledigung effektiv unterstützen möchte.
Aufgaben
- Sachbearbeitung Allgemeines Ordnungsrecht (z. B. (illegale) Sondernutzungen, Schadnager, Osterfeuer)
- Feuerwehrsachbearbeitung (Kostenersatz für Einsätze, Abrechnung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfällen, etc.)
- Sachbearbeitung im Gewerberecht (z. B. Gewerbean-, -um- und -abmeldungen, Auskunftserteilung nach GewO)
- Sachbearbeitung im Gaststättenrecht (z. B. Gaststättengestattungen nach § 12 GastG)
- Ermittlungs- und Außendienst (z. B. Überwachung des ruhenden Verkehrs, örtliche Ermittlungen)
- Sachbearbeitung im Bürgerbüro in den Bereichen Pass- und Meldewesen, Fundsachen, Kfz-Angelegenheiten
Die Übertragung anderer Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Profil
- Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbar
- Gute Kenntnisse in Microsoft-Office-Standardprogrammen
- Erfahrungen im Ordnungsrecht sind wünschenswert
- Erste Erfahrungen mit den Fachanwendungen WinOWiG und VOIS sind wünschenswert
- Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Kundenorientierung
Wir bieten
- eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 8, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen
- eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
- ein Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit und die berufliche Weiterentwicklung fördert
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- eine sinnstiftende Tätigkeit in einer bürgernahen und gemeinwohlorientierten Stadtverwaltung
- 30 Tage Jahresurlaub sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
STBL1_DE