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Verwaltungsfachwirt (d/m/w) für die Fachdienstleitung Ordnung

Gemeinde Neu Wulmstorf
location21629 Neu Wulmstorf, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 7.6.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Gemeinde Neu Wulmstorf gehört zum Land­kreis Har­burg und grenzt direkt an die Hanse­stadt Hamburg. Mit unseren ca. 160 Mit­arbei­tenden kümmern wir uns um die Belange und Wünsche unserer Bürger­innen und Bürger sowie Wirtschafts­treibenden.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.01.2026 oder früher einen Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Arts Public Management oder Verwaltungsfachwirt (d/m/w) für die Position der

Fachdienstleitung Ordnung (d/m/w)
A 12 NBesG / EG 11 TVöD-VKA

im Fachbereich Ordnung und Soziales.

Wir bieten Ihnen eine interessante, an­spruchs­volle und verant­wor­tungs­volle Tätig­keit mit Leitungs­ver­antwortung (Fach­vorgesetzten­funktion), die Einbin­dung in ein enga­giertes Team, Weiter­bildungs­möglich­keiten sowie unter Berück­sichtigung der persön­lichen Voraus­setzungen eine Besol­dung nach A 12 des NBesG bzw. eine Vergü­tung nach Entgeltgruppe 11 des TVöD (VKA).

Es handelt sich um eine Vollzeit­stelle mit einer wöchent­lichen Arbeits­zeit von 40 Stunden (Beamten­verhältnis) bzw. 39 Stunden (Beschäftigten­verhältnis). Die Stelle ist grund­sätzlich teil­zeit­geeignet.

Der Fachdienst Ordnung besteht gegenwärtig aus drei Sach­gebieten („Ordnung“, „Bürger­service“ und „Brand- und Katastrophen­schutz und Wahlen“). Dem Fach­dienst gehören 15 Mitarbei­tende an.


Aufgaben
  • Fachliche Leitung der Mitarbei­tenden
  • Lenkung und Koordinie­rung des Fach­dienstes
  • Verantwortung für die zuge­ordneten Pro­dukte
  • Bearbeitung einzelner bedeut­samer Aufgaben­bereiche, schwieriger Einzel­fälle sowie Herbeiführen von Grund­satz­ent­schei­dungen im Rahmen der Themen des Fach­dienstes

Profil

Vorzugsweise besitzen Sie die Befähigung für die Lauf­bahn der Fach­richtung Allge­meine Dienste – Lauf­bahngruppe 2, erstes Ein­stiegs­amt – (Bachelor of Arts Public Management oder Diplom FH) oder Sie haben die Aus­bil­dung zum Verwal­tungs­fach­an­gestellten sowie die Ange­stellten­prü­fung II (Verwaltungs­fachwirt (d/m/w)) erfolg­reich abge­schlossen.
Weitere Quali­fi­kationen und / oder prak­tische Erfah­rungen in den nach­folgenden Seg­menten ver­bessern Ihre Chancen im Bewerbungs­ver­fahren:

  • Kenntnisse und Erfahrungen im Ordnungs­recht
  • Personalfüh­rungs­er­fahrung im öffent­lichen Dienst auf Sachgebiets- / Abteilungs- und / oder Fach­dienst­leiterebene

Sie zeichnen sich durch Kennt­nisse in der Anpas­sung von Arbeits­abläufen und Arbeits­methoden aus.
Bürger­orien­tierung, Eigen­initiative, kommuni­kative Kompe­tenz und die Fähig­keit, die Mitarbei­terinnen und Mitar­beiter moti­vierend, leis­tungs­orientiert und fach­lich zu leiten, werden eben­falls erwartet.


Wir bieten
  • Eine unbefristete Vollzeit­stelle mit Führungs­verant­wortung
  • Eine verantwor­tungs­volle und fach­lich interes­sante Auf­gabe in einem an­sprechenden Arbeits­umfeld mit moderner tech­nischer Aus­stattung
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. durch flexible Arbeits­zeitmodelle
  • Attraktive Sozial­leistungen, wie z. B. betrieb­liche Altersversorgung
  • Individuelle Qualifi­zierung und Weiter­ent­wicklung als Leitungskraft
  • Ein zukunftssicherer Arbeits­platz
  • Maßnahmen des betrieb­lichen Gesund­heits­managements
  • Vorteilsprogramm mit attrak­tiven Preis­nachlässen (Corporate Benefits)
  • Dienstradleasing

Gleichstellung

a) Besetzung mit einer verbeamteten Person
Auf der Grundlage des bestehenden gemeind­lichen Gleich­stellungs­planes gemäß dem Nieder­sächsischen Gleich­berechti­gungs­gesetz (NGG) liegt für diese Stelle eine Unter­repräsen­tanz von Frauen vor. Bewer­bungen von Frauen mit den genannten Quali­fika­tionen sind daher beson­ders erwünscht.

b) Besetzung mit einer tarif­beschäftigten Person
Bei dieser Form der Besetzung ist eine Unter­repräsen­tanz von Männern vorhanden. Bewerbungen von Männern mit den genannten Quali­fika­tionen sind daher besonders erwünscht.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maß­gabe des Sozial­gesetz­buches bevor­zugt berück­sichtigt.

Für das Auswahl­verfahren werden Elemente eines Assessment-Center-Verfahrens genutzt.


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