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Veterinärassistentin oder Veterinärassistent (m/w/d)

Regierung von Oberbayern
locationRosenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 30.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Rosenheim (Staat­liches Veterinär­amt Rosen­heim in Bad Aibling) suchen wir zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine oder einen

Veterinärassistentin oder Veterinärassistenten (m/w/d)
(bereits ausgebildet oder zur Ausbildung)


Aufgaben

Mitarbeit

  • in Angelegen­heiten des Tier­schutzes, der Tier­seuchen­be­kämpfung und der Über­wachung des Vieh­verkehrs
  • bei der Über­wachung der Tier­kenn­zeichnung und Konditionalität
  • bei der Über­wachung tierischer Neben­produkte
  • bei der Futter­mittel­über­wachung

Profil
  • Erfolgreicher Abschluss
    • der Meister­prüfung als Land­wirtin oder Land­wirt (m/w/d), Tier­wirtin oder Tier­wirt (m/w/d), Pferde­wirtin oder Pferde­wirt (m/w/d) o. Ä. oder
    • einer staatlichen Techniker­schule für Agrar­wirt­schaft (Fach­richtung Landbau) oder
    • der Staatlichen Fach­akademie für Land­wirt­schaft oder
    • einer Höheren Land­bau­schule
  • Alternativ: erfolg­reich ab­ge­schlossene Aus­bildung in einem für das künftige Tätig­keits­feld förder­lichen Beruf, z. B. als Tier­me­di­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte oder Tier­me­di­zi­ni­scher Fach­an­ge­stellter (m/w/d) mit einer ein­schlägigen Berufs­erfahrung (nach der Aus­bildung) von idealer­weise mindestens fünf Jahren
  • Gültige Fahr­erlaubnis der Klasse B / 3
  • Un­ein­ge­schränkte gesund­heit­liche Eignung, auch für Tätig­keiten im Außen­dienst
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Deutsche Staats­an­ge­hörigkeit
  • Für Auszubildende: Erfüllen der beamten­recht­lichen Voraus­setzungen, z. B. zum Ein­stellungs­datum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zwei­jährigen Aus­bildung die Ver­beamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „… es darf ins Beamten­ver­hältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebens­jahr voll­endet hat …“)

Wir bieten
  • Einen interessanten und ab­wechs­lungs­reichen Arbeits­platz in Rosen­heim am Inn
  • Auszubildende zur Veterinär­assistentin oder zum Veterinär­assistenten (m/w/d) werden während der zwei­jährigen Aus­bildung be­fristet als Tarif­be­schäftigte in Ent­gelt­gruppe 5 der Ent­gelt­ordnung zum TV-L ein­ge­stellt; Grund für die Be­fristung ist die im An­schluss an die erfolg­reich ab­ge­schlossene Aus­bildung vor­ge­sehene Über­nahme ins Beamten­ver­hältnis auf Probe in Be­soldungs­gruppe A 7 BayBesG; nähere In­for­ma­tio­nen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits ver­beamtete Veterinär­assistentinnen und Veterinär­assistenten (m/w/d) des Frei­staats Bayern ist die Stelle ent­sprechend ihrer Quali­fi­kation dotiert
  • Für bereits ver­beamtete externe Bewerbe­rinnen und Bewerber (m/w/d) kommt die Möglich­keit einer Ein­stellung / Über­nahme bis Be­soldungs­gruppe A 8 in Betracht
  • Wert­schätzen­den Umgang im Kollegen- und Vor­ge­setzten­kreis
  • Attraktive Sozial­leistungen, wie z. B. eine betrieb­liche Alters­vor­sorge, ver­günstigtes Ticket für den öffent­lichen Nah­verkehr, vermögens­wirk­same Leistungen
  • Flexible Arbeits­zeiten
  • Einen krisen­sicheren Arbeits­platz

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