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W2-Professur Bahningenieurwesen

companyTechnische Hochschule Mittelhessen
locationGießen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.4.2024

Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) mit ihren drei Standorten Gießen, Friedberg und Wetzlar und insgesamt etwa 55 Gebäuden mit über 110.000 m2 Fläche setzt die bauliche Modernisierung ihres Campus in den nächsten Jahren schrittweise fort. Zum einen entstehen Neubauten mit einer Gesamtfläche von ca. 14.500 m2 Hauptnutzfläche, zum anderen erfolgen größere Instandsetzungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden.

An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist am Campus Gießen im Fachbereich Bauwesen eine

W2-Professur

mit folgendem Fachgebiet

Bahningenieurwesen

Ref. Nr. A23-021

baldmöglichst zu besetzen.

Die Technische Hochschule Mittelhessen gehört zu den größten Hochschulen angewandter Wissenschaften in Deutschland. Zur Verstärkung unseres Kollegiums suchen wir eine Persönlichkeit mit fundierter Praxiserfahrung in den Bereichen Planung, Bau und Betrieb von Bahnen jeglicher Bauart, insbesondere Vollbahnen, unter der Berücksichtigung des Gesamtsystems Bahn. Sie/Er hat das Berufungsgebiet in Forschung und Lehre (auch in den Grundlagenveranstaltungen) zu vertreten. Voraussetzung sind Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Erwartet werden fundierte Kenntnisse in mindestens zwei der folgenden Gebiete:


  • Planen von Bahnen mit geeigneten Trassierungsprogrammen (z.B. ProVI, CARD/1) oder der objektbezogenen Modellierung (5D / BIM)
  • Bauen von Bahnen, auch unter laufendem Betrieb
  • Digitalisierung, Planung und Umsetzung des Bahnbetriebs
  • Grundlagen der Ausrüstungstechnik (LST, OLA)

Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden – nach Möglichkeit nachge­wiesen – sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen.

Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, so dass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Industrie bzw. in der industrienahen Forschung, beispielsweise in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, unabdingbar sind.


  • Engagement und Initiative an der Hochschule und intensive Betreuung der Studierenden (damit verbunden die Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Raum Gießen)
  • Kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik
  • Beteiligung an internationalen Aktivitäten der Hochschule
  • Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung
  • Befähigung und Neigung zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln
  • Lehrveranstaltungen an allen Hochschulstandorten (bei entsprechendem Bedarf)
  • hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule

Es gelten die folgenden formalen Einstellungsvoraussetzungen:

Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.


  • Einarbeitung durch Teilnahme an hochschuldidaktischer Grundschulung
  • Leistungsorientiertes Entgelt
  • Arbeiten in angenehmer und kollegialer Atmosphäre
  • Mitarbeit in den Kompetenzzentren mit fächerübergreifender praxisbezogener Forschung
  • Möglichkeit zu Tätigkeiten in der Weiterbildung

Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Einstellung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Im Übrigen wird auf § 67 Hessisches Hochschulgesetz Bezug genommen.

Die Technische Hochschule Mittelhessen strebt im Bereich des wissenschaftlichen Personals die Erhöhung des Anteils der Frauen an. Entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden nachdrücklich um ihre Bewerbung gebeten.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.