W2-Professur für Verteilte Systeme und Cloud-Technologien
Die Hochschule Offenburg (HSO) ist ein Ort der Innovation, der wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeit, eine Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einem globalen Blick und einem innovativen, respektvollen und konstruktiven Geist sind wir fest in unserer Region verankert. Wir tragen durch unser Handeln und Wissen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformation bei – mit dem Ziel, die Zukunft nachhaltig erfolgreich zu gestalten.
Für Ihre Berufung auf eine Hochschulprofessur bietet die HSO mit rund 4000 Studierenden exzellente Bedingungen durch praxisbezogene und vielfach ausgezeichnete Lehre, anwendungsorientierte Forschung in interdisziplinären Instituten an zwei Standorten sowie einen modernen, partizipativen Führungsstil. Wir orientieren uns an den Prinzipien der Vielfalt, Nachhaltigkeit und Wertschätzung – von Mitarbeitenden und Studierenden.
An der Fakultät Elektrotechnik, Medizintechnik und Informatik (EMI) ist im Bereich der Angewandten Informatik folgende Professur ab dem Sommersemester 2027 zu besetzen:
W2-Professur für Verteilte Systeme und Cloud-Technologien (Kennziffer 49)
Aufgaben
- Eigenverantwortliche Gestaltung von Lehrveranstaltungen in unseren Bachelor- und Masterstudiengängen mit Informatikbezug, insbesondere für die aufgeführten Schwerpunkte und in der Grundlagenausbildung.
- Die Weiterentwicklung, den Aufbau und die Betreuung fachspezifischer Labore in enger Abstimmung mit Ihren Fachkolleg*innen.
- Die Möglichkeit, das eigene Forschungsgebiet weiterzuentwickeln und sich an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu beteiligen.
- Viele Gestaltungsfreiräume in Ihrer Professur und in der interdisziplinären sowie fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit.
Profil
Sie bringen wissenschaftliche und fundierte Kenntnisse sowie umfangreiche Praxiserfahrung und Expertise zur Vermittlung der folgenden Schwerpunkte im Bereich der Angewandten Informatik mit
- Verteilte Systeme, Cloud-Technologien, Computernetze, Systemprogrammierung auch von heterogenen Systemen sowie Virtualisierungstechnologien.
- Idealerweise verfügen Sie zudem über Kompetenzen im Bereich Digitale Souveränität.
Ferner setzen wir voraus
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Diese haben Sie durch eine sehr gute Promotion oder äquivalente Leistungen erlangt.
- einschlägige hauptberufliche Praxiserfahrung von mindestens 5 Jahren nach Ihrem Hochschulabschluss in der Informatik, der Informationstechnik, der Wirtschaftsinformatik oder den Natur- und Ingenieurwissenschaften mit Informatikbezug. Davon waren Sie mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs tätig.
- Fähigkeit, Studierende mit Ihrer Lehre für die Angewandte Informatik zu begeistern und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Dabei überzeugen Sie mit Ihrem didaktischen Geschick, Ihrer pädagogischen Eignung und gender- und diversitätssensitiven Lehransätzen. Gute englische Sprachkenntnisse ermöglichen es Ihnen, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
- Bereitschaft, in Hochschulgremien und der Selbstverwaltung der Hochschule an der strategischen Weiterentwicklung der HSO mitzuwirken.
- Fähigkeit intensiv mit Partner*innen in der Hochschule sowie regionalen Akteur*innen aus Wirtschaft und Gesellschaft in Forschung und Transfer zusammenzuarbeiten.
Wir bieten
Wir sind überzeugt, dass Diversität in Forschung und Lehre das Innovationspotential in Wissenschaft, Kunst und Kultur stärkt. Aus diesem Grund freuen wir uns besonders auf Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und begrüßen es insbesondere, wenn sich Menschen mit Migrationsbiografie bei uns bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung behandeln wir bei gleicher Eignung vorrangig.
Die Berufung richtet sich nach den §§ 49, 50 LHG. Danach erfolgt die Einstellung bei einer ersten Berufung grundsätzlich zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Ein befristeter Dienstvertrag im Angestelltenverhältnis ist möglich. Bei erwiesener Eignung erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; ein erneutes Berufungsverfahren ist hierzu nicht erforderlich.
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