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W2-Professur "Medizinische Grundlagen"

Hochschule Neubrandenburg
locationNeubrandenburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.7.2026

Die Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist eine moderne, staatliche Campushochschule mit rund 2.100 Studierenden und einem breiten Spektrum an praxisorientierten Bachelor- und Masterstudiengängen in Bereichen wie Agrar- und Lebensmittelwissenschaften, Gesundheit, Pflege, Management, Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung sowie Landschaftswissenschaften und Geomatik.

Als familiär geprägte und zukunftsorientierte Hochschule verbinden wir Lehre, Forschung und Praxis eng miteinander und legen Wert auf hohe Betreuungsqualität, exzellente Ausstattung und einen lebendigen Campus. Unsere Forschung konzentriert sich auf anwendungsnahe Themen, die für die Region und darüber hinaus relevant sind.

An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management eine

W2-Professur „Medizinische Grundlagen“

(all genders welcome)
Kennziffer: 151005/2026

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.


Aufgaben

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber (m/w/d) der Professur „Medizinische Grundlagen“ ergänzt und vervollständigt das Lehrangebot unseres Fachbereichs durch die spezifische Ausrichtung auf medizinische Inhalte und integriert sich in das bestehende Netzwerk von Professuren. Die Professur übernimmt die Lehrverantwortung für medizinische Kerninhalte in allen Studiengängen des Fachbereichs, insbesondere für das hochschulische primärqualifzierende Pflegestudium mit u. a. bevorzugten Schwerpunkten:

  • Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pharmakologie,
  • Diagnostik und Behandlung ausgewählter akuter und chronischer Erkrankungen,
  • erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben in Lehre und Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungsleistungen wie sie in der Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung Anlage 5 Teil B definiert sind (vgl. PflStudStG Artikel 4a Nr. 8)

Die inhaltliche Ausrichtung der Professur zielt darauf ab, Studierende in die Lage zu versetzen, komplexe medizinische Zusammenhänge zu verstehen und diese im pflegerischen Kontext verantwortungsvoll und kompetent anzu­wenden. Diese Fokussierung trägt nicht nur zur Weiterentwicklung der akademischen Pflegeausbildung bei, sondern auch zur nachhaltigen Stärkung des Gesundheitswesens durch hochqualifizierte Pflegefachpersonen.

Aufgaben

  • Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs, unter Einbeziehung innovativer didaktischer Methoden (z. B. Simulations­training, digitale Lehrformate)
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Interdisziplinärer Transfer durch interdisziplinäre Projekte und Zusammen­arbeit mit anderen Fachbereichen
  • Aufbau eines eigenständigen Forschungsprofils im Bereich der medizi­nischen Grundlagen in der Pflege

Profil
  • Approbation als Arzt / Ärztin und praktische Erfahrung
  • abgeschlossenes Hochschulstudium und Promotion

Wir bieten

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Stefan Schmidt, Tel. +49(0)395 5693 3114 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHGM-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen istgemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/Die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unter­zeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchs­volle Standards der Familien­orientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissen­schaft mit Familien­aufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.


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