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W2-Professuren (m/w/d) für das Lehrgebiet Hebammenwissenschaft

companyHochschule Landshut - Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
locationLandshut, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.4.2024

Die Hochschule Landshut ist eine dynamische Hochschule für angewandte Wissenschaften, die in den Studienfeldern Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit sowie in praxisorientierter Lehre und angewandter Forschung hervorragend positioniert ist.

An der Fakultät Interdisziplinäre Studien sind zum Wintersemester 2024/25 oder später drei W2-Professuren (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für das Lehrgebiet „Hebammenwissenschaft“ mit den Schwerpunkten „Schwan­gerschaft“, „Wochenbett“ bzw. „Professionsentwicklung“ zu besetzen.


  • Anwendungsbezogene Lehre im Fachgebiet „Hebammenwissenschaft“ mit den Schwerpunkten „Schwangerschaft“, „Wochenbett“ bzw. „Professions­entwicklung“ sowie in angrenzenden Lehrgebieten in den Studiengängen der Hochschule und in Grundlagen der primär- und weiterqualifizierenden Hebammenstudiengängen
  • Mitwirkung bei der Studienfachberatung, Praxisbegleitung und Etablierung neuer Praxispartnerschaften
  • Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Praxis- und Wissenstransfers
  • Weiterentwicklung des Lehrgebiets und der Studiengänge
  • Mitwirkung am Aufbau überregionaler und internationaler Aktivitäten
  • Unterstützung in der akademischen Selbstverwaltung

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium vorzugsweise in der Hebammen­wissenschaft oder ihren Bezugswissenschaften
  • Pädagogische Eignung; der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehr­veranstaltung zu erbringen
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ bzw. „Ent­bindungspfleger“
  • Didaktische Kompetenzen, die durch Lehrerfahrung in der hochschulischen Hebammenausbildung nachweisbar sind
  • Kenntnisse in und / oder vertieftes Interesse an einem der Schwerpunkt­bereiche „Schwangerschaft“, „Wochenbett“ bzw. „Professionsentwicklung“
  • Erfahrungen in der Praxisanleitung oder langjährige praktische Erfahrung
  • Einschlägige Forschungs- und wissenschaftliche Publikationserfahrung in der Hebammenwissenschaft
  • Teamfähigkeit, reflektierte persönliche Authentizität und ein sicheres Auf­treten im Kontakt mit unterschiedlichen Zielgruppen
  • Soziale, emotionale und interkulturelle Kompetenz

Chancengleichheit für Studierende und Beschäftigte ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Als zertifizierte familiengerechte Hochschule setzt sich die Hochschule Landshut für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Einstellung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis.