Wirtschaftskriminalistin / Wirtschaftskriminalist (w/m/d)
Sie suchen besondere berufliche Herausforderungen? Diese bieten wir bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Unser Ziel ist es, den Vertrauensschutz im Wirtschaftsleben zu stärken.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie für eine Einstellung in die Sonderlaufbahn des gehobenen wirtschaftskriminalistischen Dienstes beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Inspektion 310 (Wirtschaftskriminalität Württemberg, Umwelt- und Kunstkriminalität), am Dienstort Stuttgart sowie Inspektion 320 (Wirtschaftskriminalität Baden), am Dienstort Karlsruhe zum 01.04.2026.
Wirtschaftskriminalistin / Wirtschaftskriminalist (w/m/d)
Aufgaben
Zu Ihren Aufgaben gehört die Durchführung von schwierigen Ermittlungen in bedeutenden Wirtschaftsstrafverfahren (einschließlich der organisierten Wirtschaftskriminalität) im Wesentlichen im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaften Stuttgart bzw. Mannheim in Deliktsfeldern nach § 74 c Gerichtsverfahrensgesetz wie
- Betrug und Untreue
- Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug
- Insolvenzstraftaten wie Bankrott, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung
- Straftaten nach dem Nebenstrafrecht wie Aktien- und Handelsgesetz, den Gesetzen über das Bank-, Börsen- und Kreditwesen sowie dem Wertpapierhandelsgesetz.
Eine gründliche Einarbeitung in das Aufgabengebiet der Wirtschaftskriminalität wird gewährleistet. Zum Einstellungsdatum beginnt eine einjährige Qualifizierung im Rahmen der Sonderlaufbahn u. a. an der Hochschule für Polizei und eine praxisorientierte Einführung in die kriminalistische Arbeit.
Profil
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts/Laws/Science (w/m/d), Diplom-Betriebswirtin/Diplom-Betriebswirt (FH/DH/BA) (w/m/d) oder Diplom-Wirtschaftsjuristin/Diplom-Wirtschaftsjurist (FH/DH/BA) (w/m/d) in einem für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren geeigneten Studiengang wie Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsstrafrecht/Insolvenzrecht)
- nach Abschluss des Studiums eine mindestens dreijährige sowie einschlägige Tätigkeit in Betätigungsfeldern wie Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensrechnung und Controlling, Revision (Internal/Financial Auditing), Compliance Management, Kredit- und Finanzdienstleistungen
- die Polizeidiensttauglichkeit sowie die persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis und
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Aufgaben erfordern eine hohe Eigenständigkeit und ein hohes Maß an analytischen Fähigkeiten sowie eine äußerst genaue Arbeitsweise und Beharrlichkeit. Zur Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen sind ausgeprägte soziale Kompetenzen zum situationsangemessenen klugen Verhalten, Überzeugungs- und Verhandlungsgeschick sowie Fähigkeiten zur steuernden und konfrontativen Kommunikation Voraussetzung. Die Ermittlungsergebnisse müssen eigenverantwortlich im Zeugenstand vor Gerichten beweisfest dargelegt und überzeugend vertreten werden.
Von Vorteil sind:
- Vertiefungen in Feldern wie Accounting, Finance and Insurance oder IT
- sehr gute Kenntnisse der Microsoft-Office Anwendungen
Wir bieten
- Einstellung im Beamtenverhältnis im Eingangsamt des gehobenen Dienstes
- Aufstiegsmöglichkeiten nach dem geltenden Laufbahnrecht
- Heilfürsorge (Krankenversicherung für Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg)
- die Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW
- die Möglichkeit des Fahrradleasings im Rahmen einer „Job-Rad“-Vereinbarung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit u. a. flexiblen Arbeitszeitregelungen im Gleitzeitrahmen und Homeoffice–Möglichkeiten
- umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement mit Dienstsportangeboten
Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, auf eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Absatz 2 und 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch hinzuweisen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Überprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz erforderlich ist.
STBL1_DE