
FAQ für Arbeitnehmer
Welche Krankenversicherung bietet der Öffentliche Dienst?
Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Angestellten und Beamten

Inhalt
Angestellte im Öffentlichen Dienst
Beamte im Öffentlichen Dienst

Einleitung
Die Krankenversicherung stellt einen elementaren Aspekt des Sozialversicherungssystems in Deutschland dar. Insbesondere im Öffentlichen Dienst existieren spezifische Regelungen, die je nach dem Beschäftigungsstatus variieren. Die vorliegende Analyse erläutert diese unterschiedlichen Aspekte detailliert.

Angestellte im Öffentlichen Dienst
Gesetzliche Krankenversicherung
Angestellte im Öffentlichen Dienst sind in der Regel Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge für diese Krankenversicherung orientieren sich am Bruttoeinkommen des Angestellten und sind bis zur festgelegten Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Der Arbeitgeber, in diesem Fall die öffentliche Einrichtung, beteiligt sich in der Regel zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen enthalten, wobei in bestimmten Fällen Zuzahlungen erforderlich sein können.
Private Krankenversicherung
Einige Angestellte, insbesondere solche mit höherem Einkommen, entscheiden sich für eine private Krankenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe hier nach persönlichen Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch in diesem Fall an den Beiträgen, jedoch nur bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses, der sich an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung ist tarifabhängig und kann über das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Beamte im Öffentlichen Dienst
Beihilfe
Im Falle von Beamten ergeben sich spezielle Regelungen. Da Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind sie auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Stattdessen besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn, der einen Anteil der Gesundheitskosten abdeckt. Die Beihilfe variiert je nach Bundesland und kann einen Kostendeckungsanteil von 50% bis 80% haben.
Private Krankenversicherung
Um die restlichen Kosten abzusichern, schließen die meisten Beamten eine private Krankenversicherung ab, die den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt. Die Beiträge für diese Versicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Ein Arbeitgeberzuschuss wird in diesem Fall nicht gewährt, die Beihilfe übernimmt jedoch einen substanziellen Teil der Kosten.

Schlussfolgerung
Die Wahl der Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst ist stark abhängig vom individuellen Beschäftigungsverhältnis. Während Angestellte in der Regel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen können und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, sind Beamte in der Regel privat versichert und erhalten Beihilfen von ihrem Dienstherrn. In beiden Fällen bietet der Öffentliche Dienst in Deutschland jedoch ein hohes Maß an Versicherungsschutz und finanzieller Unterstützung im Krankheitsfall. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Optionen ist daher unerlässlich, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.