Ausbildung zur / zum Gärtnerin / Gärtner - Garten- und Landschaftsbau (m/w/d)
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Aufgaben
Gärtnerinnen und Gärtner (m/w/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gestalten Landschaften durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen.
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Sie legen Außenanlagen aller Art an, zum Beispiel Spiel- und Sportplätze, Verkehrsinseln sowie Begrünungen an Verkehrswegen.
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Sie pflastern auch die Wege und Plätze, bauen Treppen und Trockenmauern. Außerdem begrünen sie Dächer und Fassaden, legen Biotope an und pflegen sie oder rekultivieren Mülldeponien und Kiesgruben. Durch ihre Arbeit tragen sie zum Umwelt- und Naturschutz bei.
Profil
- Wir erwarten von Ihnen mindestens einen qualifizierten Abschluss der Haupt- oder Realschule (oder einen vergleichbaren Abschluss).
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Besonders wird der Fokus auf die Leistungen der Hauptfächer Deutsch und Mathematik sowie je nach Ausbildungsberuf auch in den naturwissenschaftlichen Fächern (z.B. Physik, Chemie und Biologie) bzw. in der ersten Fremdsprache gelegt.
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Neben Interesse und Eignung für den gewählten Beruf sollten Sie Lernbereitschaft, Engagement und Konzentrationsfähigkeit mitbringen.
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Ebenso sind Teamgeist, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir bieten
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Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
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Ihr monatliches Ausbildungsentgelt erhöht sich über alle drei Ausbildungsjahre. Im ersten Jahr beträgt es ca. 1.368 Euro und steigt auf ca. 1.464 Euro brutto im dritten Jahr.
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Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.
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Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, + 24.12. und 31.12. dienstfrei.
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Die Berufsausbildung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
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Im Anschluss an die Berufsausbildung wird bei entsprechender Leistung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, Beamten- oder Soldatenverhältnis angestrebt.
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