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Brandschutzbeauftragten (m/w/d) (Kennziffer: 3/BHL/2026)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.10.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) ist „DER“ Dienstleister der Polizei Rheinland-Pfalz. Fachlichkeiten und Zuständigkeit der sieben Abteilungen des PP ELT umfassen die spezifische Einsatzunterstützung auf Landes- und Bundesebene (Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten) sowie die Einsatzkompetenz auf den schiffbaren Wasserstraßen des Landes (Wasserschutzpolizei).

Die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Beschaffung, Technik und Gesundheitsmanagement erfolgt in landesweiter Zuständigkeit für alle Polizeibehörden sowie für weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag des Landes Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen die Verwaltung des Personals und des Haushalts sowie der Liegenschaften des Präsidiums.

Standorte des Präsidiums befinden sich im gesamten Bundesland. Liegenschaften in Mainz, Enkenbach-Alsenborn, Koblenz und Wittlich-Wengerohr werden ergänzt um insgesamt sieben Wasserschutzpolizeistationen und Außenstellen sowie um den Standort der Polizeihubschrauberstaffel in Winningen. Aufnahme des Wirkbetriebs des PP ELT ist 2017; die Zahl der Beschäftigten beläuft sich auf rund 1.950 Personen.


Aufgaben


Als Brandschutzbeauftragte bzw. Brandschutzbeauftragter unterstehen Sie direkt dem Polizeipräsidenten.

Perspektivisch ist ebenfalls die Übertragung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgesehen.

Dienstort: Mainz, Enkenbach-Alsenborn oder Wittlich-Wengerohr


Profil

· Anforderungsprofil:·

  • Abgeschlossene Ausbildung als Meister im technischen Bereich, staatlich geprüfter Techniker oder Ingenieur Bachelor- oder Masterabschluss (m/w/d) (z.B. Sicherheitstechnik) sowie einschlägige praktische Erfahrung
  • Wünschenswert sind einschlägige Erfahrungen im Bereich Brandschutzmanagement oder bei der Feuerwehr
  • Von Vorteil sind fundierte Kenntnisse der relevanten Normen und gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz
  • Qualifikation als Brandschutzbeauftragter (m/w/d) gemäß DGUV Information 205-003 oder die Bereitschaft die benötigte Qualifikation zu erwerben
  • Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG i.V.m. § 4DGUV V2 Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen
  • Sicherer Umgang mit MS-Office
  • Hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Problemlösungskompetenz
  • Ausgeprägte Kommunikationsstärke (schriftlich und mündlich)
  • Soweit es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine sogenannte „sicherheitsempfindliche Tätigkeit“ handelt, ist die endgültige Übertragung dieser Stelle abhängig von der erfolgreich und erkenntnisfrei abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG (Landessicherheitsüberprüfungs-gesetz).

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Unser Angebot

Im Rahmen der Unterstützung einer guten Work-Life-Balance sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir eine möglichstflexible Dienstzeitgestaltung (u.a. Rahmenarbeitszeit ohne Kernzeiten, Heimarbeit).

Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter steht an oberster Stelle und wird deshalb durch ein ausgeprägtes Behördliches Gesundheits-management unterstützt.

Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und geben Möglichkeiten zur gezielten, fachlichen Aus- und Weiterbildung.

Wir bieten Ihnen für diesen abwechslungsreichen und interessanten Aufgabenbereich, bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen, eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages der Länder (TV-L).

Die zu besetzende Stelle umfasst eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden und ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Unsere Werte

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Wir sind bestrebt, den Frauenanteil unserer Beschäftigten zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.


Wir bieten

Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website

https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads

unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.

Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website

https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads

unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Polizeipräsident Philipp Römer (Tel.: 06131/65-80000) und für personalrechtliche Fragestellungen Frau Annika Schmitt (Tel.: 06131/65-87314) aus dem Sachgebiet Personal/Soziales gerne zur Verfügung.

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens zum 13. November 2026 an das

Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik

Sachgebiet Personal/Soziales

Postfach 100 131

55133 Mainz

Gerne können Sie diese parallel elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an PPELT.PV3.Bewerbungen@polizei.rlp.de senden.

Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien (ohne Mappe, Heftung oder Büroklammern) zur Verfügung.

Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, diese werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter:
https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz .


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