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Digitale Finanzermittler/innen (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 9.9.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Digitale Finanzermittler/innen (m/w/d) Entgeltgruppe EG 12 TV-L /Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW

Ab sofort | in Teilzeit oder Vollzeit

2026-Tarif-034

Bewerbungsfrist 09.10.2026

Digitale Finanzermittlungen verfolgen die Spur des Geldes. Sie decken Verbindungen zwischen Täterinnen und Tätern, kriminellen Netzwerken sowie Organisationen auf und unterstützen die Aufklärung von Vermögens- und Korruptionsdelikten sowie Straftaten des Terrorismus, der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität.

Money is the engine of crime!

Die Polizei NRW baut ihre digitalen Finanzermittlungen aus – mit Fokus auf Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Mit fachkundigen Mitarbeitenden erschaffen wir einen Kompetenzzirkel, um digitale Finanzströme aufzudecken. Wir verfolgen inkriminierte Kryptowerte, frieren illegale Vermögenswerte ein und verfolgen Transaktionen auf der Blockchain. Darüber hinaus soll die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung zukünftig durch eine enge Vernetzung beider Aufgabenbereiche noch erfolgreicher werden.

Dafür suchen wir zwei Beamtinnen/Beamte A 11/ A 12 LBesO A NRW oder Regierungsbeschäftigte (EG 12) für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.


Aufgaben

Du verfügst nach intensiver Einarbeitung über umfassende Kenntnisse digitaler Transaktionsmöglichkeiten und

  • analysierst Transaktionsketten zur Erkennung von Straftaten und Initiierung von polizeilichen Maßnahmen im Kontext der Organisierten Kriminalität,
  • setzt gezielt IT-Anwendungen zur Transaktionsanalyse und Zahlungsverfolgung ein,
  • behältst den Markt über Finanzprodukte und Finanztransferdienstleistungen im Blick,
  • wertest aktuelle Rechtsprechung innerhalb des Themenfeldes aus.

Hiermit unterstützt Du unsere Ermittler/innen bei ihrer Arbeit und vermittelst ihnen darüber hinaus maßgeschneiderte Kenntnisse. Du etablierst einen landesweiten Expertenzirkel zum fachbezogenen Austausch und bist vernetzt mit der Taskforce NRW und Dienststellen, die vermögenssichernde Maßnahmen oder digitale Finanzermittlungen durchführen. Hiermit unterstützt Du unsere Ermittler/innen bei ihrer Arbeit und vermittelst ihnen darüber hinaus maßgeschneiderte Kenntnisse.

Du etablierst einen landesweiten Expertenzirkel zum fachbezogenen Austausch und bist vernetzt mit der Taskforce NRW und Dienststellen, die vermögenssichernde Maßnahmen oder digitale Finanzermittlungen durchführen.


Profil

Quereinsteigende oder Regierungsbeschäftigte (m/w/d)


Du hast ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Bank- und Finanzwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftskriminalistik oder Wirtschaftswissenschaften, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

Verwaltungsbeamte (m/w/d)

Du bist in der LG 2.1[1] in der Bes. Gr. A 12 LBesO A NRW oder der Bes. Gr. A 11 LBesO A NRW und erfüllst die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach A 12 LBesO A NRW[2] und hast darüber hinaus ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- oder Finanzwesen, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

oder

Beamte besonderer Fachrichtung (m/w/d) Du bist in der LG 2.1 in der Bes. Gr. A 12 LBesO A NRW oder der Bes. Gr. A 11 LBesO A NRW und erfüllst die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach A 12 LBesO A NRW2 und hast darüber hinaus ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- oder Finanzwesen, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

[1] des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl. § 1 VAP 2.1) oder Beamtin/Beamter, die die Voraussetzungen gem. § 1 a VAP 2.1 erfüllt (z. B. Diplom-Finanzwirt oder - Rechtspfleger) oder Bundesbeamte oder Beamte anderer Bundesländer mit der Befähigung für die LG 2.1, wobei die in der jeweiligen Ausbildung vermittelten fachtheoretischen Kenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten eine größtmögliche Schnittmenge aufweisen müssen zu denen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land NRW [2] Gem. § 7 Abs. 4 LVO NRW (unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Ableistens einer sechsmonatigen Erprobungszeit) Was wir uns von dir wünschen Tiefgreifendes Fachwissen im Bereich virtueller Währung, Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie Englischkenntnisse (mind. Niveau B 2) Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Compliance und/oder FinTech, idealerweise im Bereich der Bekämpfung der Finanzkriminalität Erfahrungen in der Durchführung von Schulungen und in der Projektarbeit Darüber hinaus bringst du folgende Kompetenzen mit Detailgenauigkeit Teamfähigkeit Analytisches Denken Hohe Belastbarkeit

Was wir uns von dir wünschen

  • tiefgreifendes Fachwissen im Bereich virtueller Währung, Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie
  • Englischkenntnisse (mind. Niveau B 2)
  • Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Compliance und/oder FinTech, idealerweise im Bereich der Bekämpfung der Finanzkriminalität
  • Erfahrungen in der Durchführung von Schulungen und in der Projektarbeit

Darüber hinaus bringst du folgende Kompetenzen mit

  • Detailgenauigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Analytisches Denken
  • Hohe Belastbarkeit

So kommen wir ins Gespräch:
Wir haben dein Interesse geweckt?
Dann nutze bitte folgenden Link für deine Bewerbung:

LKA NRW:

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Polizei Bielefeld

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Polizei Dortmund

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Polizei Essen

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Polizei Köln

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Dafür benötigen wir deine Kontaktdaten, ein Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses (z. B. Bachelor-/ (FH)-Diplom-/ Masterzeugnis/ -urkunde), ggf. Arbeitszeugnisse.

zusätzlich bei verbeamteten Personen:
Kopie der aktuellen Beurteilung (Stichtag 01.06.2026) und der Vorbeurteilung.


Wir bieten
  • Möglichkeit, mit deiner Arbeit einen positiven Beitrag zu leisten
  • Spannendes Arbeitsumfeld Seite an Seite mit unseren Ermittler/innen
  • Hohe Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort/Work-Life-Balance
  • Ein krisenfester Arbeitsplatz für Regierungsbeschäftigte
  • Nutzung von Sportangeboten Teamkultur mit Kommunikation auf Augenhöhe und viel Raum für deine Ideen

Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Was du sonst noch wissen musst: Wir bei der Polizei NRW setzen uns für berufliche Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sozialer Herkunft ein. Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Personen. Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und des Landesbeamtengesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des Erfordernisses umfangreicher Fortbildungen soll die Funktion mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Während der laufenden Mindestverwendungszeit ist eine Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur aus besonderen dienstlichen oder außerordentlichen persönlichen Gründen möglich. Voraussetzung für die Übertragung der Tätigkeit ist eine vorherige Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG NRW[1]. Hierbei werden auch Angaben zum Ehepartner bzw. Lebenspartnerschaft erhoben und in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen.

[1] Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 01.04.2026

Weitergehende Informationen findest du hier zur Verarbeitung deiner Daten im Bewerbungsverfahren, zur Organisationseinheit „A1“ und auf https://lka.polizei.nrw/dein-job-bei-uns sowie auf Youtube (allgemeine Finanzermittlungen).


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