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Fachkraft (w/m/d) Recht im Bereich SGB II (Arbeitsort Jobcenter Berlin Spandau)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 5.11.2026
Öffentlicher Dienst allgemein
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Die Bundes­agentur für Arbeit, kurz BA – das sind rund 115.000 Mitarbeitende in ganz Deutschland, die sich für unsere Gesell­schaft engagieren.

Sie bieten Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, unterstützen und sichern Existenzen. Mit ihrem Einsatz tragen sie jeden Tag dazu bei, das Leben von Menschen in herausfordernden Zeiten ein Stück besser zu machen.

„Als Team sorgen wir durch den Austausch mit Kund*innen, Kolleg*innen, rechtlichen Vertretungen, Gerichts­barkeiten und kommunalen Partner*innen für das gelebte Recht. Wir sind die Schnittstelle für Bürgernähe und verständliche Kommunikation.“ Das sagt unsere Kollegin Anne.

Möchten auch Sie soziale Verantwortung übernehmen? Werden Sie Teil der größten Dienstleisterin für den deutschen Arbeitsmarkt und stehen Sie gemein­sam mit uns Menschen zur Seite.

Fachkraft (w/d/m) Recht im Bereich SGB II

Arbeitsort Jobcenter Berlin Spandau


Aufgaben

Als Fachkraft für Recht (w/m/d) sorgen Sie dafür, dass Sozial­leistungen fair und korrekt vergeben werden und tragen so zur sozialen Gerechtigkeit bei.

  • Widersprüche bearbei­ten: Sie prüfen und bearbei­ten Rechtsbehelfe und Widersprüche nach dem Sozial­gerichts­gesetz (SGB II), z. B. zu Entscheidungen über Arbeitslosen­geld oder Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld.
  • Rechtliche Grundlagen anwenden: Sie bewerten die Sachverhalte anhand geltender Gesetze und leiten daraus fundierte Entscheidungen ab.
  • Fachlich abstimmen: Sie arbeiten eng mit anderen internen Bereichen zusammen, insbesondere mit dem Leistungs- und Vermittlungs­bereich, um Sachverhalte zu ermitteln und offene Fragen zu klären. Außerdem beraten Sie Kolleginnen und Kollegen in rechtlichen Angelegenheiten in Zusam­men­hang mit dem SGB II.
  • Entscheidungen fundiert begründen: Sie gehen auf individuelle Situationen ein und verfassen Entscheidungen, die verständlich und fundiert sind.
  • Spezialauf­gaben übernehmen: Als individuelle Schwerpunkt­aufgabe kann Ihnen die Vertretung der Agentur für Arbeit vor den Sozial­gerichten übertragen werden.

Profil
  • Fundiert ausgebildet: Sie haben einen Hochschul­abschluss, idealerweise einen rechtswissen­schaftlichen, oder einen (Fach‑)Hochschul­abschluss in den Bereichen Sozial­versicherungsrecht, Public Management, Wirtschafts­recht, oder Betriebs­wirtschaft.
  • Alternativ: Auch mit einer fachnahen Ausbil­dung, z. B. im rechtswissen­schaftlichen Bereich oder in der Verwaltung und mindestens drei Jahren Berufs­erfahrung mit vergleichbaren Auf­gaben sind Sie bei uns herzlich willkommen.
  • Ausdrucksstark und sicher: Sie bringen komplexe Sachverhalte schriftlich auf den Punkt und sichern so ein gemein­sames Verständnis.
  • Engagiert aus Überzeugung: Sie sind positiv gegenüber allen Menschen eingestellt, stehen für Gleich­stellung, Chancen­gleichheit und Vielfalt ein und haben eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland.
  • Digital routiniert: Mit bewährten IT‑Tools zu arbeiten und sich neue zu erschließen, gehört selbstverständlich zu Ihrem Alltag.
  • Juristisch versiert: Sie sind routiniert im Umgang mit Gesetzes­texten und haben Freude daran, gesetzliche Regelungen zu verstehen, anzuwenden und komplexe Sachverhalte rechtlich einzuordnen.

Wir bieten
  • Vergütung fair und transparent: Ihr Einstiegsgehalt entspricht der Tätigkeits­ebene IV, hier in der Regel der Entwicklungs­stufe 1 (www.arbeitsagentur.de/ba-tarifvertrag, derzeit rund 4.099 € mtl. brutto, zuzüglich zwei Funktionsstufen in Höhe von derzeit rund 452 € [brutto]).
  • Arbeit, die Sinn macht: Ihr Arbeits­platz bei uns ist sicher und sinnstiftend, denn Sie tragen dazu bei, den sozialen Frieden in Deutschland zu sichern.
  • Willkommen mit Plan: Mit unserem strukturierten Onboarding-Programm heißen wir Sie willkommen und machen Sie fit für Ihren neuen Auf­gaben­bereich.
  • Modern arbeiten: Mit digitalen Fachverfahren und modernen IT‑Anwendungen schaffen wir die Voraussetzungen für ein effizientes und weitgehend papierloses Arbeiten.
  • Umfassend versorgt: Wir unterstützen Sie mit betrieblicher Alters­vorsorge, einem Zuschuss zum Jobticket und vermögens­wirksamen Leistungen.
  • Zeit für Erholung: Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr (31 Urlaubstage ab 2027) sowie zusätzlich frei am 24.12. und 31.12. Darüber hinaus können Sie einen Teil Ihrer Jahres­sonder­zahlung auf Wunsch in zusätzliche Urlaubstage umwandeln.
  • Entwicklung ohne Grenzen: Die Karriere­wege und Weiterbildungs­möglich­keiten an den über 750 Standorten der Bundes­agentur für Arbeit sind umfangreich und vielfältig – lassen Sie uns Ihre Entwicklung zusammen gestalten!
  • Flexibilität, die zu Ihrem Leben passt: Ob mobiles Arbeiten, Gleitzeit, Teilzeit oder Job-Sharing – wir bieten je nach Bereich unterschiedliche, moderne Arbeitsmodelle – lassen Sie uns darüber sprechen!
  • Familienfreundlich in jeder Lebensphase: Ihr sorgenfreies Arbeiten, auch in herausfordernden Lebens­abschnitten, liegt uns am Herzen: Wir unterstützen Sie bei der Verein­barkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel bei Betreuungs­auf­gaben oder beim Wiedereinstieg.
  • Gleich­stellung leben: Nach dem Bundes­gleich­stellungs­gesetz fördern wir aktiv und auf allen Ebenen die Gleich­stellung von Frauen und Männern.
  • Wertschätzung von Vielfalt: Wir leben kulturelle Offenheit und legen höchsten Wert auf Gleichbehandlung. Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Wir glauben fest daran, dass jeder Mensch seine Fähigkeiten einbringen kann. Mit unserer Inklusions­vereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jeder 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwer­behinderung. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z. B. im achtsamen Umgang miteinander durch die enge Zusammen­arbeit mit unseren Schwerbehinderten­vertretungen oder durch unsere technischen Berater*innen, die die individuell notwendige Arbeits­platz­ausstattung prüfen und Sie bei der behinderungs­spezifischen Ausstattung Ihres Arbeits­platzes unterstützen.

Zu besetzen ist eine Stelle in Vollzeit und eine Stelle mit dem Umfang von 20 Wochen­stunden. Die Stellen sind nach § 14 Abs. 2 TzBfG (sachgrundlos) befristet für die Dauer von 12 Monaten.

Aus arbeits­rechtlichen Gründen können gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungs­gesetzes nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundes­agentur für Arbeit beschäftigt waren.


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