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Handwerker (m/w/d) im Straßenunterhalt

VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.9.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Handwerker (m/w/d) im Straßenunterhalt

Das zahlen wir:

bis Entgeltgruppe 5 TVöD

Arbeitszeitregelung:

in Vollzeit mit 39 Wochen­stunden, befristet auf vorerst zwei Jahre mit der Möglich­keit auf Weiter­beschäftigung

Bewerbungsfrist:

04.10.2026

Start:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt


Aufgaben
  • Übernahme von viel­fältigen Arbeiten im Bauhof, über­wiegend im Straßenunterhalt
  • Mitarbeit bei Unterhaltungs­arbeiten am städtischen Straßen- und Wege­netz
  • Mitarbeit beim Einrichten und Absichern von Baustellen
  • Mitarbeit bei Erd­arbeiten und beim Straßen­oberbau sowie bei der Her­stellung des Unterbaus
  • Mitarbeit bei Randbefestigungen, Versetzen und Ver­legen von Pflaster- und Platten­belägen
  • Führen und Bedienen von Straßenbaumaschinen
  • Durchführen von einfachen Wartungs­arbeiten
  • Unterstützung beim Erstel­len von Berichten
  • Mitarbeit im Winter­dienst (Bereitschaftsdienst)

Profil
  • Eine abgeschlossene Berufs­ausbildung zum Straßenbauer / Straßen­wärter / Pflasterer / Maurer / Garten- und Landschafts­bauer (m/w/d)
  • Führerschein der Klasse B

Damit können Sie punkten:

  • Teamfähigkeit, Zuverlässig­keit und Engagement
  • Selbstständige Arbeits­weise und Verantwortungs­bewusstsein
  • Organisationstalent, ziel­orientiertes Handeln
  • Führerschein der Klasse BE / CE

Wir bieten
  • Krisensicherer und modern aus­gerichteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregelten Arbeitszeiten
  • Faire Lohngestaltung und zusätzliche leistungs­abhängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kindergeld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung) extra
  • Betriebliche Altersvorsorge: selbst­verständlich – und das ohne Ein­zahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie unter bvk-zusatzversorgung.de/Service/Broschueren
  • Übernahme der Fahrt­kosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche
  • Kostengünstige Dienst­wohnung (je nach Verfügbarkeit)
  • Vielzahl an Fortbildungs­angeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden

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