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Jugendhilfeplanung (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 28.8.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Mitten im pulsierenden Rhein-Main-Gebiet bieten wir rund 67.000 Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige und kulturell vielfältige Heimat. Als Stadtverwaltung arbeiten wir Hand in Hand daran, den stetigen Wandel mitzugestalten und innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln. Unsere Mitarbeitenden sorgen mit Kompetenz und Herz für effiziente Bürgerservices, moderne Kinderbetreuung, hervorragende Schulen und vielfältige Freizeitangebote. Gemeinsam stehen wir für ein wertschätzendes Miteinander, gegenseitige Unterstützung und eine Arbeitskultur, in der jede/jeder Einzelne zum Erfolg beiträgt. Sind Sie bereit, Ihre Ideen und Ihre Expertise einzubringen, um die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten?

Blicken Sie mit uns nach vorn und verstärken Sie unser Team in der

Jugendhilfeplanung (m/w/d)

Kennz. 2586

Teilzeit mit 19,5 Stunden / unbefristet / E.-Gr. S 17 TVöD-SuE / Start: 01.10.2026 / Mobiles Arbeiten

Eine befristete Arbeitszeiterhöhung auf 34 Stunden ist bis zum 30.09.2028 möglich!

Wer WIR sind:
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe setzt als moderne, bürgerfreundliche und kundenorientierte Dienstleistungsbehörde innerhalb der Stadtverwaltung Rüsselsheim am Main die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses um und nimmt die zugeordneten Leistungen und Aufgaben der Jugend- und Eingliederungshilfe wahr. Die pädagogischen Fachkräfte sorgen gemeinsam mit den Verwaltungsfachkräften dafür, dass alle jungen Menschen und Familien zu ihren Rechten und den damit verbundenen Angeboten und Diensten kommen – hierfür erbringen wir vielfältige Leistungen und sichern den Kinderschutz.


Aufgaben
  • Sie sind gemäß § 80 SGB VIII verantwortlich für die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sie fördern und koordinieren die Zusammenarbeit zwischen und mit den Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 78 SGB VIII
  • Sie erheben relevante statistische Daten, verfassen Stellungnahmen und erstellen Grundsatzdokumente nach §§ 77 und 78a ff. SGB VIII
  • Sie beraten im Jugendhilfeausschuss und im Fachausschuss für Jugendhilfeplanung, Erziehungshilfe und Förderung der Jugendhilfe
  • Sie arbeiten vertrauensvoll mit den relevanten Akteuren innerhalb des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe sowie mit dem Fachbereich Bildung und Betreuung, der Jugendförderung und der Sozialplanung sowie dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zusammen
  • Sie vertreten den Fachbereich souverän in Arbeitsgemeinschaften mit anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Sie unterstützen die Fachbereichsleitung bei der strategischen Weiterentwicklung des Fachbereichs auf dem Weg zu einem inklusiven Jugendamt

Profil
  • Einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium (Diplom/Master), idealerweise in der Fachrichtung Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbaren Studiengängen
  • Ihrer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung, vorzugsweise in einer kommunalen Verwaltung und idealerweise in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ihrer fachlichen Eignung im Sinne des § 72 SGB VIII
  • Ihren vertieften Kenntnissen der relevanten Rechtsmaterie (v. a. SGB VIII, IX sowie der weiteren Sozialrechtsgesetzgebung) und zum Stand fachpolitischer Diskurse
  • Ihrer verantwortungsbewussten, engagierten, empathischen und authentischen Persönlichkeit mit sehr guten Moderations- und Präsentationsfähigkeiten sowie Konfliktlösestrategien und Organisationstalent
  • Ihrer Fähigkeit zu analytischem, strategischem und konzeptionellem Denken sowie Kreativität, Innovationsfreude, Zielstrebigkeit und Zukunftsorientierung auf dem Weg zu einem inklusiven Jugendamt innerhalb einer familienfreundlichen Sonderstatusstadt
  • Ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz und Kommunikationsstärke, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Ihrem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Ihrem freundlichen, bürgernahen und verbindlichen Auftreten sowie Ihrer interkulturellen Kompetenz und Kultursensibilität
  • Ihrer Bereitschaft zur Teilnahme an Abendterminen
  • Ihrer Fähigkeit zu Perspektivwechsel und Selbstreflexion sowie ihrer Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung

Wir bieten
  • Faire Vergütung – E.-Gr. S 17 TVöD-SuE (Gehalt jährlich 55.928,21 € bis 82.014,10 € – Vollzeitbeschäftigung) zuzüglich Leistungsentgelt und Jubiläumsgeld
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens und im Homeoffice
  • Abwechslungsreiche, spannende Aufgaben – mit denen Sie zur Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Ihrer Kolleginnen und Kollegen beitragen
  • Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge via Zusatzversorgungskasse Darmstadt
  • Individuelle Einarbeitung und Dienstnotebook
  • Umfangreiche Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Job-Ticket Premium fürs gesamte RMV-Gebiet (inkl. Mitnahmemöglichkeit – Familie & Bekannte)
  • Jeweils vier Stunden Dienstbefreiung an Kerbemontag und Geburtstag
  • Arbeitsplatz in zentraler Lage – gut erreichbar mit Bahn und Auto
  • Abschließbare Fahrradstellplätze
  • Wellbeing-Angebote: Arbeiten & Connection im Rathaus-Innenhof und psychosoziale Beratung
  • Zahlreiche Corporate Benefits über unser Vorteilsportal
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche in Rüsselsheim am Main
  • Profitieren Sie von vergünstigten Mitgliedschaften in unserem Partner-Fitnessstudio und investieren Sie in Ihre Gesundheit

Wir fördern die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Stadt Rüsselsheim am Main ist der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und fördert alle Mitarbeitenden mit ihren vielfältigen Fähigkeiten und Talenten wertschätzend und vorurteilsfrei. Alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität - werden begrüßt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht. Wir berücksichtigen Schwerbehinderte entsprechend den Vorgaben des SGB IX und der betrieblichen Inklusionsvereinbarung.


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