Landschaftsplaner/in, Umweltplaner/in, Biologe/in (w/m/d) im Bereich Planung der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen
Das Regierungspräsidium Tübingen hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energiewende, Klimaschutz, Mobilität und Verkehr, Bildung, Gesundheitswesen, Migration, Landwirtschaft, Marktüberwachung und vielen anderen zukunftsweisenden Themen. Wir suchen motivierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Gemeinwohl engagieren und sich den interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben stellen möchten.
Im Regierungspräsidium Tübingen ist beim Referat 44 – Planung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:
Landschaftsplaner/in, Umweltplaner/in, Biologe/in (w/m/d) im Bereich Planung der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen
Vollzeit, befristet bis 14.01.2028 (Kennziffer 26079)
Aufgaben
- Umsetzung der natur- und umweltrechtlichen Anforderungen auf allen Ebenen der Planung von Bundes- und Landesstraßen sowie von Rad- und Radschnellwegen im Rahmen eines interdisziplinären und partizipativen Planungsprozesses
- Vergabe und Vertragsabwicklung landschaftsplanerischer Leistungen
- Koordination und Steuerung landschaftsplanerischer Beiträge wie UVS, LBP, Artenschutz-Fachbeiträge, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, faunistische Gutachten,
- Anwendung von Landscape Information Modeling (LIM) in der Planung
- interdisziplinäre Projektplanung und -steuerung mit der straßentechnischen Ingenieurplanung und mit anderen Fachgutachtern
- kontinuierliche Information und Beteiligung zahlreicher Akteure und Betroffener im Planungsprozess
- Abstimmung mit beteiligten Fachbehörden, Gebietskörperschaften und Verbänden
- Vertretung von Planungen in Gremien, Ausschüssen und bei Rechtsverfahren
- Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Profil
- Einschlägiger Abschluss in einem wissenschaftlichen Hochschulstudium
(Diplom- oder Masterstudiengang) der Fachrichtungen- Landschaftsplanung,
- Umweltplanung,
- Biologie oder einem vergleichbaren Studiengang
Bei einem Abschluss, der an einer Fachhochschule, einer Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung erworben wurde, ist die Akkreditierung des Studiengangs zum Zeitpunkt des Abschlusses nachzuweisen.
- sichere schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Von Vorteil sind:
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- selbständige, konzeptionelle, vernetzte, eigenverantwortliche und effiziente Arbeitsweise
- hohe Belastbarkeit und Bereitschaft zur Wahrnehmung von Abendterminen
- gute ökologische und faunistische Kenntnisse für artenschutzrechtliche Beurteilungen
- Verständnis für landschaftsplanerische Abläufe (Artenschutz FB, LBP, FFH-VP, UVS, etc.) bei Eingriffsvorhaben, vorrangig bei Infrastrukturprojekten
- Erfahrungen in der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu Straßen- und Radwegeplanungen
- Erfahrung in der Erfassung planungsrelevanter Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, etc.) und/oder Lebensraum-/Biotoptypen
- Fach-, Rechts- und Methodenwissen der vorhabenbezogenen Umwelt- und Landschaftsplanung
- Kenntnisse oder Erfahrungen bzgl. Fachbeitrag WRRL, Bodenschutzkonzepten und Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern
Wir bieten
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
- die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- einen sicheren Arbeitsplatz
- eine ausgewogene Work-Life-Balance
- eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / flexible Arbeitszeitmodelle
- ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
- einen Zuschuss für den ÖPNV
- ein Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW)
- Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine
Ihre Bezahlung:
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L und eine betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Gut zu wissen:
Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
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