Mitarbeiter/in (m/w/d) zur Unterstützung im Hygienekontrolldienst
Öffentlicher Dienst allgemein
Wir suchen für das Landratsamt Landshut zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d) zur Unterstützung im Hygienekontrolldienst
Aufgaben
Das Aufgabengebiet der befristet bis 31.12.2028 zu besetzenden Vollzeitstelle im Hygienekontrolldienst umfasst spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen:
- Im Bereich Gesundheitsschutz und Umwelthygiene die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbädern, medizinischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen
- Im Bereich des Infektionsschutzgesetzes die Bekämpfung und Verhütung übertragbarer Krankheiten.
Profil
Anforderungsprofil:
- Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, ein qualifizierender Hauptschul- bzw. Mittelschulabschluss oder der einfache Hauptschul- bzw. Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
- idealerweise verfügen Sie über eine Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder als Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe, als Umwelttechnologe für Wasserversorgung (m/w/d) oder als Anlagenmechaniker (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Gas- und Wasserinstallation)
- Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit und Selbständigkeit
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- gute Kenntnisse gängiger EDV-Anwendungen und Bereitschaft, sich in neue Programme einzuarbeiten
- Besitz des Führerscheins der Klasse B und uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Außendienst
- für Bewerber/innen, die nach 31.12.1970 geboren sind: ausreichender Masernimpfschutz, alternativ Immunität gegen Masern oder Kontraindikation gegen eine Impfung
Wir bieten
Wir bieten Ihnen
- einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung am Dienstort Landshut (Achdorfer Weg 7)
- ein bis zum 31.12.2028 befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (ca. 40 Stunden)
- grundsätzlich werden die Beschäftigten in der Tätigkeit von Hygienekontrolleuren in Entgeltgruppe 4 Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert, bei entsprechender förderlicher beruflicher Vorbildung ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TV-L möglich
- alle Sozialleistungen des öffentlichen Diensts der Länder, z. B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, etc.
STBL1_DE